Lebenslagen: Gemeinde Ittlingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
info

Hauptbereich

Lebenslagen

Mindestlohn

Höhe seit 01.01.2021: EUR 9,50 brutto, ab 01.07.2021: EUR 9,60

Eine Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Sie orientiert sich bei der Festsetzung nachlaufend an der Tarifentwicklung und beschließt alle 2 Jahre über die Höhe. Ihre Entscheidung begründet sie schriftlich.

Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Er basiert auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.01.2021.