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Im Detail
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnenBundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß § 193 BauGB durch dieGutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn
Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionierten der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Seit dem 01. Januar 2024 trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“.
Neben der Gemeinde Ittlingen sind insgesamt 27 weitere Städte und Gemeinden Mitglieder dieses Ausschusses:
- Abstatt
- Beilstein
- Brackenheim
- Cleebronn
- Eberstadt
- Ellhofen
- Eppingen
- Flein
- Gemmingen
- Güglingen
- Ilsfeld
- Kirchardt
- Lauffen am Neckar
- Lehrensteinsfeld
- Leingarten
- Löwenstein
- Massenbachhausen
- Neckarwestheim
- Nordheim
- Obersulm
- Pfaffenhofen
- Schwaigern
- Talheim
- Untergruppenbach
- Weinsberg
- Wüstenrot
- Zaberfeld
Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat. Die Geschäftsstelle ist für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Auswertung verschiedener Marktdaten zuständig.
Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff. BauGB, die Gutachterausschussverordnung sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Kontakt:
Große Kreisstadt Eppingen
Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn
Marktplatz 1, 3, 5
75031 Eppingen
Tel. 07262/920-1254
Mail: gutachterausschuss@eppingen.de
Besucheradresse:
Brettener Straße 51
75031 Eppingen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eppingen (hier).
Kostenfreie Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2022 erhalten Sie unter dem Portal BORIS-BW.
Bodenrichtwerte zum Download
Seit 01.07.2019 besteht der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Eppingen.
Alle Informationen rund um den Gutachterausschuss sowie die aktuelle Bodenrichtwertkarte von Ittlingen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.eppingen.de/service/gemeinsamer-gutachterausschuss/
Informationen zur Grundsteuerreform ab 01. Juli 2022
Bitte nutzen Sie die Informationsseite des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Eppingen:
https://www.eppingen.de/aktuelles/artikel/detail/News/grundsteuerreform-zum-1-juli-2022/