Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren: Gemeinde Ittlingen

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Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren

Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“

Öffentliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.01.2024 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass, Erfordernis und Ziele des Bebauungsplans

Ziel der Gemeinde ist es einen Beitrag zur Energiewende zu leiste, indem Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien mitgestaltet wird. Dafür wurden mögliche Potenzialflächen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage untersucht, sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer abgeklärt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften soll

  • die lokale Erzeugung regenerativer Energien mittels der Nutzung von Solarenergie unterstützt,
  • der Einsatz fossiler Brennstoffe durch die Nutzung der erzeugten Energie auch für den Eigenverbrauch reduziert
  • und ein nachhaltiger kommunaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Inhaltliches Ziel des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort „Mittlerer Hammberg“ zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen weist den Plangeltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abgrenzung des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Gemeindegebiets Ittlingen, östlich der Landesstraße L 592 und des Hammberger Hofs.

Durch die Erweiterung des Projektgebiets bezieht sich der Plangeltungsbereich nun auf die Flurstücke 8931 (Teilfläche), 8933 (Teilfläche), 8934, 8935, 8935/1, 8936, 8985, 8986, 8987, 8988, 8989, 8991, 8992, 8993, 8994/1, 8995/1, 8996, 8997, 8998, 8999, 9000, 9001, 9002, 9003, 9004 und 9005 auf Gemarkung Ittlingen.
Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 21,5 ha.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 11.01.2024. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.

Ittlingen, den 11.01.2024

Kai Kohlenberger

Bürgermeister

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Gemeindeverwaltung