Bauplätze: Gemeinde Ittlingen

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Bauplätze

Baugebiet "Eulenschnabel" - Aufforderung zur Abgabe eines Gebots im Rahmen des Höchstgebots- bzw. Bieterverfahrens

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass für die Bauplätze der Gemeinde Ittlingen im Baugebiet Eulenschnabel ab dem 01.10.2023 Kaufpreisgebote bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden können.

Dem Umlegungsplan können Sie den geplanten Zuschnitt der künftigen Bauplätze entnehmen. Die mit der Ziffer 2 im Kreis gekennzeichneten Grundstücke sind die Bauplätze, welche sich im Gemeindeeigentum befinden und zum Verkauf im Rahmen des Höchstgebots- bzw. Bieterverfahrens zur Verfügung stehen:

Link zum Umlegungsplan: bitte hier klicken!

Neben dem Umlegungsplan können Sie darüber hinaus auf der Homepage der Gemeinde Ittlingen unter folgendem Link den Bebauungsplan „Eulenschnabel“ mit textlichem und zeichnerischem Teil zu Ihrer Information einsehen: https://www.ittlingen.de/verwaltung/satzungen/bebauungsplaene. Dieser Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig. Für die Bauplätze ist eine Einzelhausbebauung mit maximal 2 Wohneinheiten bzw. Doppelhausbebauung in den „ED“ gekennzeichneten Bereichen vorgesehen, eine Bauverpflichtung wird auf drei Jahre festgeschrieben.

Voraussichtlich wird es möglich sein im Spätjahr 2024 mit dem Hausbau zu beginnen. Die Erschließung der Bauplätze ist bereits in vollem Gange und soll bis Ende Juli/August 2024 abgeschlossen sein.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ittlingen hat in der Sitzung am 09.11.2023 die Richtlinien für das Höchstgebots- bzw. Bieterverfahren zur Vergabe von kommunalen Bauplätzen im Baugebiet „Eulenschnabel“ angepasst, um eine transparente Zuteilung der Bauplätze zu ermöglichen. Diese sind unter folgendem Link auf der Homepage der Gemeinde Ittlingen einsehbar: https://www.ittlingen.de/leben/bauplaetze. Bitte beachten Sie, dass damit einhergehend alle Bauplätze im Rahmen des Höchstgebots- bzw. Bieterverfahrens vergeben werden. Genauere Informationen können Sie der Richtlinie entnehmen.

Richtlinen zum Höchstbieterverfahren: bitte hier klicken!

Für Ihre Bewerbung um einen Bauplatz müssen Sie die auf der Homepage unter folgendem Link: https://www.ittlingen.de/leben/bauplaetze zur Verfügung stehenden Formulare ausfüllen und an die Gemeinde Ittlingen schicken.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der einzureichenden Formulare:

Unterlagen für das Höchstgebots- bzw. Bieterverfahren:

Fügen Sie dem ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte einen separaten, verschlossenen Umschlag („Umschlag im Umschlag“) bei, in welchem Sie auf dem Vordruck „Vergabeverfahren Neubaugebiet Eulenschnabel – Flst.Nr. (z.B. 11248)- Kaufpreisgebot“ Ihr Kaufpreisgebot für den Bauplatz notieren. Dieser Umschlag muss zwingend mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Submissionsunterlagen“ versehen werden.

Bitte richten Sie Ihr Gebot in Papierform in einem verschlossenen und entsprechend der Richtlinie gekennzeichneten Umschlag im Rahmen des Höchstgebots- bzw. Bieterverfahrens an Herrn Martin Schlepp. Es muss ein Finanzierungsnachweis einer deutschen Bank oder eines Kreditinstitutes den Gebotsunterlagen beigefügt werden, welche die Finanzierung des Grundstückserwerbs in Höhe von mind. 700.000 Euro beim Bau eines Einfamilienhauses bzw. von mind. 450.000 Euro pro Hausanteil beim Bau einer Doppelhaushälfte nachweist. Soweit innerhalb der Bewerbungsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

Die Zuteilung der Bauplätze nach dem Höchstgebots- bzw. Bieterverfahren wird einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 den Bauplatzpreis bzw. Mindestgebotspreisfür die Bauplätze im Baugebiet Eulenschnabel mit 300 € pro Quadratmeter beschlossen.

Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Schlepp (07266/9191-16, m.schlepp(@)ittlingen.de) gerne zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung um Kenntnisnahme und freut sich über Interessenten für die Bauplätze im Baugebiet Eulenschnabel!