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Änderung von Einträgen
Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.
Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.
Leistungen
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Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
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Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
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Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg