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Personalausweis und Reisepass
Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind.
Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt.
Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Im Personalausweis werden unter anderem Ihr Name, Anschrift und die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird.
Wenn Sie deutsche Pass- und Ausweisdokumente erhalten haben und danach umziehen, müssen Sie den Eintrag des Wohnortes beziehungsweise der Anschrift dort ändern lassen. Das sollten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes zeitnah veranlassen.
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
- 27 Pflichten des Ausweisinhabers
- § 1 Passpflicht
- § 15 Pflichten des Inhabers
- Artikel 116 Absatz 1 Deutsche Staatsangehörigkeit
Leistungen
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Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
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Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
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Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Freigabevermerk
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg