Hauptbereich
Steuerliche Aspekte
Wenn Sie ausschließlich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie beispielsweise keine Gewerbesteuer zahlen. Daher ist es wichtig, zu welcher Einkunftsart Ihre Tätigkeit gehört. Das wesentliche Abgrenzungsmerkmal hierfür ist die eigene Arbeitsleistung. Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit ist – im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit – Ihre persönliche Arbeitsleistung erforderlich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind (gemischte Tätigkeit).
Die für Sie relevanten Steuerarten können daher beispielsweise sein:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Welche Steuer Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte individuell aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Das Finanzamt legt auch fest, ob Sie die von Ihnen zu entrichtenden Steuern im Voraus zu bezahlen haben.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (zu diesen gehören auch die Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten) ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Leistungen
-
Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
-
Einheitlichen Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer nutzen
-
Einkommensteuer
Einkommensteuer
-
Einkommensteuer - Erklärung abgeben
Einkommensteuer - Erklärung abgeben
-
Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
-
Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 25.09.2018 freigegeben.