Hauptbereich
Sondernutzungen an Straßen (innerhalb Ortschaften)
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Sondernutzung an Straßen innerhalb des Ortsgebietes beantragen zu können, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen.
Leistungen
-
Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
-
Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
-
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen