Hauptbereich
Besondere Rahmenbedingungen
Erdbebensicheres Bauen
Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.
Hochwasserschutz
Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dadurch können Schäden in größerem Umfang vermieden werden, zum Beispiel, indem Sie
- das Kellergeschoss wasserdicht bauen,
- ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen seit 2023 hochwassersicher nachgerüstet und speziell gesichert werden. Neue Heizölverbraucheranlagen sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten.
Naturschutz
Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein. Das sind beispielsweise:
- Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
- Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
- Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.
Vertiefende Informationen
- Alle wichtigen Informationen zum Erdbebendienst finden Sie in der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr".
- Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Lebenslage "Umwelt".
- Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und zum Hochwasserschutz finden Sie unter HochwasserBW. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Beurteilung einer Hochwassergefahr und für die Kalkulation der Versicherungsprämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.
Rechtsgrundlage
- § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
- § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
Freigabevermerk
07.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg