Hauptbereich
Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die für Sie in Betracht kommen, zum Beispiel:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es legt auch fest, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen entrichten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (zu diesen gehören auch die Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten) ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Rechtsgrundlage
- Steuerliche Aspekte für Freiberufler
- Steuerliche Aspekte der Lebenslage "Unternehmen gründen" mit ausführlichen Informationen zu Steuerarten, Gewinnermittlung und zur Pflicht, Bücher zu führen
Leistungen
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Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
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Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
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Einkommensteuer
Einkommensteuer
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Einkommensteuer - Erklärung abgeben
Einkommensteuer - Erklärung abgeben
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Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
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Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
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Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 19.06.2017 freigegeben.