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Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.
Das Abendgymnasium dauert
- für Personen mit Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: drei bis dreieinhalb Jahre und
- für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: vier Jahre.
Es gliedert sich in folgende Bildungsgänge:
- einjähriger Vorkurs (nur für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand)
- einjährige Einführungsphase
- zweijährige Kursphase.
Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.
Am Ende des ersten Jahres der Kursphase erhalten Sie die Fachhochschulreife, wenn Sie
- die erforderlichen schulischen Leistungen erbringen und
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.
Bestehen Sie die Abiturprüfung, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife. Sie dürfen damit an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studieren.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Erkundigen Sie sich dort über das Anmeldeverfahren. Einige Abendgymnasien bieten ein Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.
Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie informiert Sie schriftlich, ob sie Sie zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zugelassen hat.
Fristen
Über die Aufnahmetermine informiert Sie die Schulleitung.
Unterlagen
- Foto
- Lebenslauf
- letztes Schulzeugnis einer allgemein bildenden Schule
- Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
- Bescheinigung
- Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
- Nachweis über einjährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
- Nachweis über mindestens zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)
Kosten
Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.
Sonstiges
Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das jeweilige Abendgymnasium
Vertiefende Informationen
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Fachhochschulreife
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg