Hauptbereich
Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen
Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.
Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:
- Vorqualifikation in einem Berufsfeld
- verstärkte Förderung in
- Deutsch,
- Mathematik,
- Handlungskompetenz
- individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
- ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
- Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen
Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.
Fristen
keine
Bewerbungen sind laufend möglich.
Unterlagen
das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Kosten
keine
Sonstiges
Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.
Zuständigkeit
die infrage kommende berufliche Schule
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
-
Berufliche Bildung
Berufliche Bildung
-
Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung
Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung
-
Erwerb einer Grundbildung oder Berufsvorbereitung
Erwerb einer Grundbildung oder Berufsvorbereitung
-
Berufliche Schulen
Berufliche Schulen
-
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
-
Berufsausbildung und -vorbereitung
Berufsausbildung und -vorbereitung
Freigabevermerk
13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg