Dienstleistungen: Gemeinde Ittlingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
familienfreundlich.
lebendig. 
lebenswert.
info

Hauptbereich

Dienstleistungen

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

  • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Verfahrensablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.

Fristen

Für Eltern: Keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Bezugsort

Das Jugendamt des jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreises und Städte mit eigenem Jugendamt.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie

  • beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Freigabevermerk

08.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg