Gemeinde Aktuell: Gemeinde Ittlingen

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Gemeinde Aktuell
Autor: Frau Ackermann

Gutscheinkarten 2024 zum Landesfamilienpass liegen zum Abholen bereit

Artikel vom 23.02.2024

Die Gutscheinkarten 2024 und Anträge auf den Landesfamilienpass können im Rathaus bei Frau Reinik, Zimmer 2 abgeholt bzw. gestellt werden. Familien die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, müssen vor Aushändigung der Gutscheinkarte 2024 den Familienpass vorlegen.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die stattlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Einelternfamilien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung leben;
  • Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern - Soziales – Leistungen für Familien – Landesfamilienpass eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.