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Prüfpflicht von Heizöllageranlagen im Wasserschutzgebiet
Die Gemeindeverwaltung möchte daran erinnern, dass die Gemarkung der Gemeinde Ittlingen im Wasserschutzgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal liegt. Es besteht grundsätzlich eine Prüfpflicht für Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe. Seit Erlass der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) im August 2017 gehören dazu u.a. alle Heizöllageranlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 Litern – unabhängig von ihrer ober- oder unterirdischen Lage -, die innerhalb eines rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebiet oder des HQ 100 liegen. Diese müssen regelmäßig wiederkehrend von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die Betreiber sind verpflichtet, diese Überprüfung rechtzeitig in Auftrag zu geben. Auf die Rechtsverordnung vom 30. September 1986 wird verwiesen.
Für Heizölanlagen-Betreiber gibt es keinerlei Ausnahmen mehr wie es noch vor dem AwSV-Erlass der Fall war. Die Gemeindeverwaltung weist zudem darauf hin, dass das Versäumnis, prüfpflichtige Anlagen nicht überprüfen zu lassen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt welche mit einem Bußgeld nicht unter 250 Euro geahndet wird. Außerdem verlieren ungeprüfte Anlagen im Schadensfall ihren Versicherungsschutz.
Das Landratsamt Heilbronn ist für die Überwachung der prüfpflichtigen Anlagen zuständig. Unter www.landkreis-heilbronn.de/heizoellager finden Sie weitergehende Informationen zu dem Thema. Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Kärcher vom Landratsamt Heilbronn (Tel.: 07131/994-528) zur Verfügung.