Gemeinde Aktuell: Gemeinde Ittlingen

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Gemeinde Aktuell
Autor: Frau Ackermann

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2023

Artikel vom 26.10.2023

Tagesordnungspunkt 1: Ausscheiden eines Gemeinderats aus dem Gemeinderat gemäß §§ 13, 28 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 GemO

Der Gemeinderat stellte fest, dass ein Gemeinderat aufgrund seines Wegzugs aus der Gemeinde Ittlingen sein Bürgerrecht und damit die Wählbarkeit verloren hat und insofern aus dem Gemeinderat gemäß §§ 13, 28 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs.1 GemO ausscheidet.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussantrag einstimmig zu.

Tagesordnungspunkt 2: Nachrücken eines Gemeinderats in den Gemeinderat

hier: Feststellung des Vorliegens eines Hinderungsgrundes nach § 29 GemO

Der Gemeinderat stellte fest, dass bei dem nachrückenden Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegen das Einrücken in den Gemeinderat vorliegt.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussantrag einstimmig zu.

Tagesordnungspunkt 3: Verpflichtung des nachgerückten Gemeinderats auf sein Amt als Gemeinderat

Der Bürgermeister verpflichtete den nachgerückten Gemeinderat per Verpflichtungsformel und mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 4: Nachbesetzung des Gemeinsamen Ausschusses und des Wasserzweckverbandes

Das Gremium schlug für die Nachbesetzung des Gemeinsamen Ausschusses und des Wasserzweckverbandes vor, den nachrückenden Gemeinderat als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat zu bestimmen. Der nachgerückte Gemeinderat nahm das Amt als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat an und ist künftig Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes „Oberes Elsenztal“ und wurde als Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss ernannt.

Die Nachbesetzung durch den nachrückenden Gemeinderat wurde durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Tagesordnungspunkt 5: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 14.09.2023 fasste der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss über die Einführung des Dienstrad-Leasings für die Beamten und Beschäftigten der Gemeinde Ittlingen.

  • Die Verwaltung wurde ermächtigt, die erforderlichen Verträge mit der Firma „Lease a bike“ sowie deren Leasinggeber „Digital Mobility Leasing“ und mit den Beamten/Beschäftigten der Gemeinde zu schließen.
  • Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten des Leasings in Höhe des Pakets für Service und Instandhaltung zu 18,90 € (22,49 € brutto) /Monat & pro Beamten/Beschäftigten.
   

Tagesordnungspunkt 6: Bürgerfragestunde

Es meldete sich kein Bürger zu Wort.

Tagesordnungspunkt 7: Jahresbericht der IAV-Stelle

hier: Vorstellung der neuen IAV-Beratungsstelle

Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der IAV-Stelle zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 8: Jahresbericht der Schulsozialarbeit

hier: Vorstellung des Jahresberichts des Schuljahrs 2022/2023

Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2022/2023 zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 9:Integriertes Quartierskonzept für die Gemeinde Ittlingen

hier: Vorstellung durch die ZEAG Energie AG

Der Gemeinderat nahm vom Angebot der Firma ZEAG Energie AG aus Heilbronn zu Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für die Gemeinde Ittlingen Kenntnis. 

Tagesordnungspunkt 10: EE BürgerEnergie Ittlingen GmbH & Co. KG

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der EE BürgerEnergie Ittlingen GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat stimmte der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags der Kommanditgesellschaft in Firma EE BürgerEnergie Ittlingen GmbH & Co. KG mit Sitz in Ittlingen und des Konsortialvertrags über die Beteiligung an der EE BürgerEnergie Ittlingen GmbH & Co. KG einstimmig zu.

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, alle für die Gründung der EE BürgerEnergie Ittlingen GmbH & Co. KG notwendigen Schritte zu unternehmen.

Tagesordnungspunkt 11: Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften "Mittlerer Hammberg"

hier: Aufstellungsbeschluss und Empfehlungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich „Mittlerer Hammberg“ entsprechend der beiliegenden Plangebietsabgrenzung vom 12.10.2023.
  2. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die erforderliche ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
  3. Der Gemeinderat gab einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss zur Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans entsprechend dem als Anlage beigefügten Geltungsbereich vom 12.10.2023 gem. § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren).

Tagesordnungspunkt 12: Verkaufsoffener Sonntag bei der Ittlinger Kerwe

hier: Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss die nachstehende Satzung über einen verkaufsoffenen Sonntag in Ittlingen am 12. November 2023 für die Gemeinde Ittlingen einstimmig.

Satzung über einen verkaufsoffenen Sonntag in Ittlingen am 12. November 2023

Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Ittlingen am 12.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen in der Gemeinde Ittlingen am

Sonntag, dem 12. November 2023 (Kirchweihsonntag)

die Verkaufsstellen des Einzelhandels in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Die Vorschriften des § 17 LadSchlG über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer und die Freizeitgewährung sind zu beachten.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 LadSchlG.

§ 4

Diese Satzung tritt gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 GemO am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ittlingen, den 12.10.2023

gez.

Bürgermeister

 

Tagesordnungspunkt 13: Fassade Feuerwehrgerätehaus

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anbringung des Gemeindewappens

Der Gemeinderat lehnte den Antrag über die Anbringung des Gemeindewappens an der Fassade des Feuerwehrgerätehauses einstimmig ab.

Tagesordnungspunkt 14: Spenden

Der Gemeinderat nahm die vorgetragenen Spenden einstimmig an.

Tagesordnungspunkt 15: Anfragen und Sonstiges

15.1

Ein Bürger erkundigte sich über die Grundsteuerreform und über den künftigen Hebesatz der Gemeinde. Der Bürgermeister verwies auf das zuständige Finanzamt und sagte, dass man zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage über den Hebesatz der Gemeinde treffen kann. Die Gemeinde sieht eine Anhebung des Hebesatzes jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.

Des Weiteren erkundigte sich der Bürger über die kommunale Wärmeplanung mit den einhergehenden Zielsetzungen bis zum Jahr 2028. Der Bürgermeister sagte hierzu, dass die Planungen zur Wärmeplanung bereits angestoßen wurden und hierüber aktuell noch Gespräche geführt werden. Aufgrund der Gemeindegröße würde man die Planungen in Kooperation mit Partnergemeinden durchführen. Spätestens Ende dieses Jahres würden hierzu Ergebnisse öffentlich bekannt gegeben werden.  

Der Gemeinderat nahm die Bürgeranfragen zur Kenntnis.

15.2 Parkplatzsituation in der Hauptstraße

Der Bürgermeister berichtete, dass aufgrund einer Anfrage aus dem Gremium die Parkplatzsituation in der Hauptstraße durch die eingezeichneten Parkflächen hinsichtlich der Befahrbarkeit der Straße nochmals begutachtet wurde. Konkret wurden die Parkflächen vor dem Anwesen Gold Kolb und vor dem Anwesen Hauptstraße 37 beanstandet. Die Gemeinde hatte die eingezeichneten Parkflächen nochmals verkehrsrechtlich durch die Stadt Eppingen überprüfen lassen. Die Durchfahrt mit einem Traktor inkl. Anhänger sowie mit einem Feuerwehrfahrzeug sei trotz beidseitigem Beparken der Parkflächen problemlos möglich. Das Gremium verständigte sich darauf, die eingezeichneten Parkflächen bestehen zu lassen und die Verkehrssituation in diesem Bereich weiter zu beobachten.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dafür, die gekennzeichnete Parkfläche vor dem Anwesen Hauptstraße 37 bestehen zu lassen und die Verkehrssituation über einen längeren Zeitraum zu beobachten.

15.3 Verlängerung Konzessionsvertrag mit der Fa. Palmbräu

Der Bürgermeister gab bekannt, dass der Konzessionsvertrag für die gemeindliche Festhalle mit der Brauerei Palmbräu aus Eppingen verlängert wurde. Die Vertragsbedingungen beinhalten den Ausschank der Marke Palmbräu bei Festivitäten in der Festhalle Ittlingen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Konzessionsvertrag mit der Firma Palmbräu Eppingen GmbH & Co. KG.

15.4 Veranstaltungshinweise

Der Bürgermeister berichtet über die bevorstehenden Veranstaltungen.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.