Gemeinde Aktuell: Gemeinde Ittlingen

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Gemeinde Aktuell
Autor: Frau Ackermann

Informationen zum Kinderreisepass - Ausweisdokumente für Kinder

Artikel vom 11.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Es liegt in der Eigenverantwortung der Eltern, das Passdokument des (Kleinst-)Kindes vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vor Reiseantritt auf „Verwendbarkeit“ zu überprüfen. Denkbar wären beispielsweise folgende Intervalle, wovon die allgemeine 6-jährige Gültigkeit der Passdokumente jedoch ausdrücklich unberührt bleibt:

- 0 – 8 Jahre: 2 Jahre Laufzeit,

- 8 – 12 Jahre: 4 Jahre Laufzeit,

- 12 – 24 Jahre: 6 Jahre Laufzeit.

Die Verwendbarkeit von Passdokumenten kann im Einzelfall jedoch auch abweichen und ist von der jeweiligen Entwicklung des (Kleinst-)Kindes abhängig. Die letztendliche Entscheidung liegt bei den Sorgeberechtigten bzw. Eltern.

Die Gemeindeverwaltung