Gemeinde Aktuell: Gemeinde Ittlingen

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Gemeinde Aktuell
Autor: Frau Ackermann

Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in Baden-Württemberg

Artikel vom 12.03.2024

Information zum Wahlrecht für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 für neu Zugezogene

Seit dem 14.04.2024 steht das Wählerverzeichnis für die Wahl am 09.06.2024 zur Verfügung. Bis zum 28.04.2024 wird dieses von Amts wegen berichtigt. In der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024
können Bürger beim Zuzug nur noch auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Personen, die sich nach dem 09.03.2024 in Ittlingen anmelden und bereits früher in Ittlingen ihre Hauptwohnung hatten, können unter bestimmten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen in Ittlingen teilnehmen.

  • Grundsätzlich gilt:
    Um ihr Wahlrecht für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 ausüben zu können, müssen Sie neben anderen Voraussetzungen mindestens drei Monate vor dem Wahltag in Ittlingen mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sein. Jeder Bürger erhält, wenn diese Vorrausetzung erfüllt ist, automatisch eine Wahlbenachrichtigung, die zur Teilnahme an den Wahlen berechtigt.
  • Eine Ausnahme stellt die sogenannte Rückkehrregelung dar:
    Die genannte Dreimonatsfrist gilt dann nicht, wenn Sie bereits früher in Ittlingen gewohnt haben und vor Ablauf von drei Jahren wieder in die Gemeinde Ittlingen zurückziehen oder ihren Hauptwohnsitz innerhalb dieser Dreijahresfrist erneut begründen. In diesem Fall sind Sie hier auch wieder wahlberechtigt. Sie werden aber nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten somit auch keine Wahlbenachrichtigung. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nur auf rechtzeitigen Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ittlingen eingetragen werden können.

Einen Antragsvordruck erhalten Sie im Rathaus. Der Antrag muss bis spätestens Sonntag, 19.05.2024 eingegangen sein.

Ittlingen, 23.04.2024

Bürgermeisteramt Ittlingen
gez. Jana Gärtner
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 09.06.2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme
unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und
Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung
gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift  Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des
amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761-36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter Telefonnummer: 0800-00096710 (gebührenfrei) zu erhalten.

Die Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni

Die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden am 9. Juni 2024 statt.

Wer darf bei den Kommunalwahlen wen wählen? Und was ist Kommunalpolitik überhaupt?

 

Wie wählt man richtig? In diesem Video (nicht nur für Kinder!) können Interessierte erfahren,

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann,

3. wer genau gewählt wird,

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

 

Zum Video bitte hier klicken!

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.kommunalwahl-bw.de (Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)

 

Und nicht vergessen: Jede Stimme zählt! #badenwürttemberg #kommunalwahl #kommunalwahl2024 #jedeStimmezählt #politischeBildung #Demokratie