Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 23. April 2026
Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
In der Sitzung wurde der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 19.03.2026 gefasste Beschluss bekanntgegeben:
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Ausschreibung des Vergabeverfahrens im Rahmen des Lückenschlussprogramms zum Glasfaserausbau der noch fehlenden Adresspunkte in Ittlingen. Der kommunale Eigenanteil wurde auf maximal 50.000 Euro festgelegt.
Tagesordnungspunkt 2: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich keine Person zu Wort.
Tagesordnungspunkt 3: Sanierung der Festhalle mit integrierter Mensa
hier: Vorstellung einer möglichen zeitlichen Grobablaufplanung durch das Büro Fischer Ziebold Architekten
Die Sanierung der Festhalle mit integrierter Mensa wurde intensiv beraten. Das Büro Fischer Ziebold Architekten stellte hierzu eine erste Grobablaufplanung vor, die als strategische Grundlage für das weitere Vorgehen dienen soll.
Ausgangspunkt des Gesamtprojekts sind zwei ursprünglich getrennte Maßnahmen: der geplante Mensaanbau an die Grundschule sowie die dringend notwendige energetische und brandschutztechnische Sanierung der Festhalle. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt nun, beide Vorhaben in einem Gesamtprojekt zu bündeln. Ziel ist es, sowohl bauliche als auch wirtschaftliche Synergien zu nutzen und gleichzeitig die Fördermöglichkeiten deutlich zu optimieren.
Die vorgestellte Planung verdeutlichte, dass das Projekt unter erheblichem Zeitdruck steht. Hintergrund ist insbesondere die bestehende Förderkulisse, wonach ein wesentlicher Teil der bewilligten Mittel bis zum 31.08.2029 nicht nur eingeplant, sondern tatsächlich verbaut sein muss. Seitens des beauftragten Architekturbüros wurde daher betont, dass klassische Verfahrensabläufe zeitlich nicht ausreichen würden, um diese Fristen einzuhalten. Es sind alternative, beschleunigte Vorgehensweisen zu prüfen, insbesondere im Vergaberecht.
Inhaltlich sieht das Konzept eine funktionale Verzahnung von Mensa und Festhalle vor. Neben der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur, etwa bei Sanitäranlagen, wird gleichzeitig auf eine klare Trennung der Nutzungsbereiche geachtet. Die Mensa ist für rund 90 Kinder ausgelegt und soll multifunktional nutzbar sein. Auch die technische Ausstattung sowie energetische Aspekte – etwa der Einsatz moderner Heizsysteme – sind Bestandteil der weiteren Planung.
Ein zentrales Handlungsfeld stellt die frühzeitige Einbindung der Nutzergruppen dar. Insbesondere Vereine und Schule sollen aktiv in die Entwicklung des Raumprogramms einbezogen werden, um eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Lösung sicherzustellen. Parallel dazu wird ein intensives Fördermittelmanagement als entscheidender Erfolgsfaktor gesehen. Nach Einschätzung der Planer und der Verwaltung bietet die aktuelle Förderlandschaft eine außergewöhnlich günstige Gelegenheit, die in dieser Form künftig voraussichtlich nicht mehr bestehen wird.
Der Bürgermeister betonte, dass es sich um eine strategische Chance für die Gemeinde handelt, welche es laut Fördermittelgeber in absehbarer Zeit nicht mehr geben wird. Neben der funktionalen und baulichen Verbesserung kann insbesondere durch die Kombination verschiedener Förderprogramme eine erhebliche finanzielle Entlastung erreicht werden. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung eine hohe Geschwindigkeit und klare Priorisierung erfordert.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Grobablaufplanung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Basis die weiteren Planungsschritte voranzutreiben. Bis zur Sommerpause sollen insbesondere das Raumprogramm konkretisiert, die Nutzeranforderungen abgestimmt sowie die Fördermöglichkeiten weiter vertieft werden. Der Grundsatzbeschluss im Gremium ist noch vor der Sommerpause vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 4: Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Ittlingen
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Entschädigungssätze für die Feuerwehrführung
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass ein gemeinsames Empfehlungsschreiben der kommunalen Spitzenverbände sowie des Landesfeuerwehrverbands, in dem aktualisierte Orientierungswerte für die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger definiert werden, Hintergrund für die beabsichtigte Anpassung ist.
Er betonte, dass bewusst ausschließlich die Funktionsentschädigungen angepasst werden. Das bestehende System der pauschalen Zuschüsse an die Kameradschaftskasse sowie der Ersatz des tatsächlichen Verdienstausfalls gegenüber den Arbeitgebern hat sich bewährt und soll unverändert fortgeführt werden. Eine Umstellung auf individuelle Entschädigungen pro Einsatz wird kritisch gesehen, da dies insbesondere für gutverdienende Feuerwehrangehörige zu Nachteilen führen und sich im Ergebnis auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr negativ auswirken könnte.
Nach Erläuterung der Bemessungsgrundlage beschloss der Gemeinderat einstimmig die Anpassung der Entschädigungssätze für die Feuerwehrführung und die damit einhergehende Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Ittlingen (Feuerwehrsatzung). Die geänderte Feuerwehrsatzung wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ittlingen bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt 5: Grundversorgung der Gemeinde hinsichtlich Postdienstleistungen durch die Deutsche Post AG
hier: Information über die Zulassung einer automatisierten Poststation
Der Bürgermeister informierte darüber, dass die bereits seit geraumer Zeit installierte automatisierte Poststation der Deutschen Post AG zwischenzeitlich auch formell in Betrieb genommen wurde. Die Entwicklung ist im Kontext eines bundesweiten Strukturwandels zu sehen, bei dem klassische Postfilialen – insbesondere in kleineren Gemeinden – zunehmend durch automatisierte Lösungen ersetzt werden.
Die Deutsche Post AG hatte ihre Entscheidung unter Verweis auf wirtschaftliche Kennzahlen begründet. Demnach ist ein dauerhafter Filialbetrieb vor Ort nicht mehr tragfähig gewesen. Seitens der Gemeinde sind im Vorfeld intensive Bemühungen unternommen worden, alternative Lösungen zu etablieren, insbesondere durch die Vermittlung örtlicher Gewerbetreibender zur Übernahme einer Filiale in den eigenen Räumlichkeiten. Diese Ansätze sind jedoch allesamt erfolglos geblieben.
Im weiteren Verfahren hat die Deutsche Post AG die Einrichtung einer automatisierten Poststation als Ersatzlösung vorangetrieben. Die Gemeinde hatte sich im Anhörungsverfahren kritisch zur Standortwahl geäußert und alternative Standorte – insbesondere mit besserer fußläufiger Erreichbarkeit und verkehrlicher Situation – angeregt. Diese Hinweise sind jedoch seitens der Deutschen Post sowie der Bundesnetzagentur nicht aufgegriffen worden.
Der Bürgermeister führte aus, man hatte den Eindruck gewonnen, dass die Entscheidung bereits frühzeitig festgestanden und die kommunale Stellungnahme keine maßgebliche Berücksichtigung gefunden habe.
Die Standortwahl wird insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssituation sowie die eingeschränkte Wendemöglichkeit kritisch gesehen. Gleichwohl wurde festgestellt, dass die Gemeinde auf das Verfahren und die finale Entscheidung keinen direkten Einfluss hatte, da die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere durch die Bundesnetzagentur – entsprechend vorgegeben sind.
Unabhängig von der kritischen Bewertung betonte der Bürgermeister, dass die Einrichtung einer solchen Poststation grundsätzlich ein wichtiges Angebot zur Sicherstellung der Grundversorgung darstellt. Ziel ist es, die Nutzung im Ort zu etablieren und bestehende Hemmschwellen in der Bevölkerung abzubauen. In diesem Zusammenhang ist von Seiten der Deutschen Post AG vorgesehen, einen Ortstermin zu organisieren, um die Funktionsweise der Station zu erläutern und die Akzeptanz in der Bürgerschaft zu erhöhen.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die grundsätzliche Entwicklung hin zu automatisierten Lösungen nachvollzogen, zugleich jedoch ebenfalls die Standortwahl kritisch hinterfragt. Insbesondere die verkehrliche Erschließung sowie die Sicherheitssituation werden als verbesserungswürdig eingeschätzt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 6: Baugebiet Eulenschnabel
hier: Sachstandsinformation zum Stand der Bauplatzverkäufe
Der Bürgermeister berichtete, dass sich die Vermarktungssituation im Baugebiet „Eulenschnabel“ insgesamt weiterhin sehr positiv darstellt. Aktuell sind lediglich noch zwei Bauplätze verfügbar. Für einen dieser Bauplätze liegt bereits ein konkretes Angebot vor, sodass perspektivisch nur noch ein Bauplatz frei verfügbar ist. Ergänzend führte der Bürgermeister aus, dass auch im Baugebiet Dieterstal ein Bauplatz bereits zugesagt wurde, wenngleich der notarielle Abschluss noch aussteht. Parallel dazu läuft die weitere Vermarktung der verbleibenden Flächen.
Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest, dass angesichts der weiterhin hohen Nachfrage, frühzeitig die Weichen für eine mögliche Erweiterung zu stellen sind.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde hervorgehoben, dass die Entwicklung des Baugebiets insbesondere vor dem Hintergrund eines schwierigen Marktumfelds als außerordentlich erfolgreich zu bewerten ist. Im Vergleich zu anderen Kommunen im Umfeld, in denen Baugebiete teilweise nur schleppend vermarktet werden, zeigt sich die Attraktivität des Standorts deutlich.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 7: Anfragen und Sonstiges
7.1: Veranstaltungshinweise
Der Bürgermeister wies auf bevorstehende Veranstaltungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung hin.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
7.2: Anfragen und Sonstiges aus dem Gremium
Ein Gemeinderat wies auf den schlechten Zustand der Grünen Hof-Straße hin. Die Straße befindet sich mittlerweile in einem verkehrsgefährdenden Zustand, insbesondere aufgrund zahlreicher und teils tiefer Schlaglöcher. Es wurde betont, dass insbesondere für Radfahrer eine erhebliche Gefährdung besteht und hier dringender Handlungsbedarf gesehen wird.
Der Bürgermeister führte hierzu aus, dass die Thematik differenziert zu betrachten ist. Unabhängig von der geplanten Gesamtmaßnahme im Zuge der Verlegung der Landesstraße, wird grundsätzlich der Zustand der aktuellen Trasse von der Straßenmeisterei überwacht, da der Straßenbaulastträger das Land ist. Insofern ist für solche Ausbesserungsarbeiten aus Verkehrssicherungsgründen die Straßenmeisterei zuständig.
Parallel dazu laufen weiterhin die planerischen Vorbereitungen für die Verlegung der Landesstraße. Die erforderlichen Kanalbestandsdaten liegen mittlerweile nach aktuellem Stand vollständig vor. Ziel ist es, dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung einen aktualisierten Planungsstand vorzulegen und auf dieser Basis die nächsten Schritte – insbesondere die Entwurfs- und Ausführungsplanung – zu beschließen. Die Sommerpause soll genutzt werden, um das Bebauungsplanverfahren entsprechend vorzubereiten.
Der Bürgermeister wies außerdem darauf hin, dass die bestehende Straße perspektivisch in das Eigentum der Gemeinde übergehen wird. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Eigeninteresse daran, die Straße nicht in einem bereits stark geschädigten Zustand zu übernehmen, da hieraus unmittelbar Unterhaltungsverpflichtungen resultieren würden. Die Gemeindeverwaltung wird erneut auf die zuständigen Stellen zugehen, um kurzfristige Verbesserungen – insbesondere das Schließen der größten Schadstellen – zu erreichen.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.


