Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19. März 2026
Tagesordnungspunkt 1: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich niemand zu Wort.
Tagesordnungspunkt 2: Bauanfragen
2.1 Bauvorhaben Grüner-Hof-Straße 12, Flst. Nr. 6284/1, Aufstockung bestehende Werkstatt mit Wohnung
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur beantragten Aufstockung der bestehenden Werkstatt mit Wohnung auf dem Grundstück Grüner-Hof-Str. 12, Flst. Nr. 6284/1 in 74930 Ittlingen.
Tagesordnungspunkt 3: Büchereistatistik 2025
hier: Vorstellung der Zahlen durch die Büchereileitung
Die Leiterin der Bücherei stellte die Büchereistatistik für das Jahr 2025 vor. Die präsentierten Zahlen und Entwicklungen zeichneten insgesamt ein sehr positives Bild und unterstrichen die hohe Bedeutung der Bücherei für das Bildungs- und Kulturangebot der Gemeinde.
Besonders hervorgehoben wurde die Einführung einer neuen Homepage, die seit Dezember 2025 verfügbar ist. Diese wurde benutzerfreundlicher, moderner und optisch ansprechender gestaltet und ermöglichte auch ohne Login einen niederschwelligen Zugang zu den Angeboten. Ergänzend wurde eine neue E-Mail-Adresse eingerichtet, wobei sich die technischen Prozesse zum Zeitpunkt der Sitzung noch in der finalen Abstimmung befanden.
Die Bücherei konnte im Jahr 2025 erneut ein breites Veranstaltungsangebot vorweisen. Insgesamt wurden 14 Veranstaltungen durchgeführt, zusätzlich erfolgten 34 Besuche durch die Grundschule und das Familienzentrum. Über 840 Besucherinnen und Besucher nahmen an den verschiedenen Formaten teil, was die hohe Nachfrage und Akzeptanz in der Bevölkerung verdeutlichte.
Der Medienbestand belief sich auf 8.337 Einheiten. Den größten Anteil stellten Kinder- und Jugendbücher dar, gefolgt von Romanen, Sachbüchern sowie Non-Print-Medien. Im Laufe des Jahres wurden 518 neue Medien angeschafft und zusätzlich 216 Schenkungen in den Bestand aufgenommen. Parallel dazu wurden nicht mehr zeitgemäße oder beschädigte Medien ausgesondert.
Die Ausleihzahlen lagen bei insgesamt 14.796 Entleihungen. Dies entsprach einer durchschnittlichen Nutzung von 1,8 Ausleihen pro Medium. Besonders stark nachgefragt wurden Kinder- und Jugendmedien mit über 8.000 Ausleihen. Auch Tonie-Figuren verzeichneten mit über 700 Ausleihen eine sehr hohe Nutzung. Zu den besonders gefragten Titeln zählten unter anderem „Feuerwehrmann Sam“, „Die Nordseedetektive“, „Der Zirkel“ sowie „Ittlingen – Spuren jüdischen Lebens“.
Die Öffnungszeiten wurden im Jahr 2025 auf insgesamt 420,5 Stunden ausgeweitet. Die Bücherei war – mit Ausnahme von lediglich sieben Schließtagen – nahezu durchgehend geöffnet, auch während der Ferienzeiten. Die Zahl der aktiven Leserinnen und Leser lag bei 304, ergänzt durch 40 Neuanmeldungen im Berichtsjahr.
Auch im digitalen Bereich war eine positive Entwicklung erkennbar. Der Online-Katalog verzeichnete steigende Zugriffszahlen, wobei hier künftig von einer weiteren Dynamik angesichts der neuen Homepage ausgegangen wurde.
Für das Jahr 2026 wurden bereits weitere Veranstaltungen und Projekte angekündigt, darunter kreative Angebote, Ferienprogramme sowie bewährte Veranstaltungsformate. Das Bücherhäusle wurde weiterhin intensiv genutzt und stellte eine sinnvolle Ergänzung des Angebots dar.
Seitens des Gemeinderates wurde die Arbeit der Bücherei einhellig sehr positiv bewertet. Der Bürgermeister hob insbesondere die hohe Veranstaltungsdichte und das Engagement der Büchereileitung hervor und würdigte die Einrichtung als wichtigen Bestandteil der kommunalen Infrastruktur. Auch aus dem Gremium wurde großes Lob ausgesprochen, insbesondere für das überdurchschnittliche Engagement und die Qualität der geleisteten Arbeit.
Die seit diesem Jahr eingeführte Büchereigebühr wurde nach Einschätzung der Büchereileitung von den Nutzerinnen und Nutzern überwiegend positiv und mit Verständnis aufgenommen. Negative Rückmeldungen lagen bisher nicht vor.
Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass sich die Gemeindebücherei im Jahr 2025 sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr erfolgreich weiterentwickelt hatte und einen wesentlichen Beitrag zur Bildungs- und Kulturarbeit in der Gemeinde leistete.
Der Gemeinderat nahm von der Büchereistatistik 2025 Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 4: Dienstleistungsvertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Dienstleistung
Der Bürgermeister informierte, dass der bisherige Betriebsführungsvertrag zum 31.12.2025 ausgelaufen ist und die Leistungen bislang zuverlässig und zur vollen Zufriedenheit erbracht worden sind. Insbesondere längere Ausfallzeiten einzelner Straßenzüge seien nicht mehr zu verzeichnen gewesen.
Die Betriebsführung umfasst weiterhin die Steuerung, Wartung, Instandhaltung sowie das Störungsmanagement für insgesamt 409 Beleuchtungspunkte, sieben Schaltstellen sowie ein rund 19,5 Kilometer langes Leitungsnetz. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung für Verkehrssicherheit und Lebensqualität ist eine rechtssichere und wirtschaftliche Neuvergabe erforderlich.
Daraufhin fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Ittlingen mit einer Vertragslaufzeit von vier Jahren auszuschreiben.
2. Der Gemeinderat bevollmächtigte den Bürgermeister mit dessen Enthaltung den wirtschaftlichsten Bieter mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung zu beauftragen.
Tagesordnungspunkt 5: Starkregenrisikomanagement
hier: Sachstandsinformation
Der Bürgermeister berichtete über den aktuellen Stand des Starkregenrisikomanagements. Er führte aus, dass das Ingenieurbüro Willaredt Ingenieure PartG mbH bereits im Dezember 2022 mit der Erstellung eines Starkregenmanagementkonzepts für die gesamte Gemarkung beauftragt worden war. Ursprünglich war eine Fertigstellung bis zum 31.03.2025 vorgesehen gewesen.
Aufgrund personeller Engpässe beim beauftragten Büro konnte dieser Termin jedoch nicht eingehalten werden. Nach einer ersten Fristverlängerung bis zum 31.03.2026 ist nunmehr eine weitere Verlängerung bis zum 31.12.2026 beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt worden.
Zur Sicherstellung des Projektfortschritts hat das Ingenieurbüro Willaredt zwischenzeitlich das Büro Geomer aus Heidelberg unterstützend hinzugezogen. Am 23.02.2026 hat ein Projektauftaktgespräch unter Beteiligung aller relevanten Akteure stattgefunden. Dabei wurde der weitere Projektablauf vorgestellt.
In der ersten Phase (Gefährdungsanalyse) erfolgt bis Mai 2026 eine umfassende Datenerhebung und -aufbereitung. Hierbei werden unter anderem Durchlässe, Brücken, Mauern, Bordsteine sowie potenzielle Risikoobjekte erfasst und in ein digitales Geländemodell integriert. Auf dieser Grundlage werden Simulationen für unterschiedliche Starkregenszenarien durchgeführt. Ziel ist die Erstellung von Gefahrenkarten für die gesamte Gemarkung, da insbesondere auch die topografische Lage der Gemeinde im Zusammenhang mit Zuflüssen aus höher gelegenen Bereichen berücksichtigt werden muss.
In der zweiten Phase (Risikoanalyse) bis September 2026 wird aufbauend auf den Gefahrenkarten eine detaillierte Bewertung der besonders gefährdeten Bereiche vorgenommen. Hierzu zählen insbesondere sensible Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen oder Tierhaltungen. In Workshops unter Beteiligung der Kommune werden prioritäre Risikoobjekte identifiziert und in sogenannten Risikosteckbriefen detailliert beschrieben. Diese enthalten bereits erste konkrete Maßnahmenvorschläge.
Die dritte Phase (Handlungskonzept) sieht bis Dezember 2026 die Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs vor. Dieser umfasst sowohl präventive als auch operative Maßnahmen in den Bereichen Informationsvorsorge, Krisenmanagement sowie bauliche und infrastrukturelle Anpassungen. Ziel ist es, eine politisch abgestimmte und belastbare Grundlage für den zukünftigen Umgang mit Starkregenereignissen zu schaffen, einschließlich klar definierter Zuständigkeiten und Prioritäten.
Der Bürgermeister ordnete das Projekt in den Gesamtkontext zunehmender Starkregenereignisse ein und betonte, dass diese im Gegensatz zu klassischen Hochwasserlagen deutlich schwerer kalkulierbar seien. Ereignisse in der Region hätten gezeigt, dass insbesondere oberflächlicher Abfluss aus angrenzenden Gemarkungen erhebliche Auswirkungen haben kann. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die öffentliche Hand rechtlich nicht verpflichtet ist, private Grundstücke umfassend vor Starkregenereignissen zu schützen. Der Fokus liegt daher auf dem Schutz kommunaler Infrastruktur sowie auf präventiven Maßnahmen und der Sensibilisierung der Bevölkerung.
Aus dem Gremium wurde die Bedeutung des Projekts ausdrücklich hervorgehoben. Insbesondere die Einbindung des Büros Geomer wurde positiv bewertet, da dieses über entsprechende Erfahrung in der Umsetzung vergleichbarer Projekte verfügt. Der vorgestellte Zeitplan wurde als ambitioniert, aber grundsätzlich realistisch eingeschätzt.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Entwässerung und im Zuge von Neubaugebieten, umgesetzt worden sind. Das Starkregenrisikomanagement dient nun dazu, den aktuellen Status systematisch zu erfassen und darauf aufbauend weitere gezielte Maßnahmen zu entwickeln.
Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde bestätigt, dass bestehende Planungen, insbesondere im Zusammenhang mit Gewässerentwicklungen und Renaturierungsmaßnahmen, in das Konzept integriert und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt werden. Ziel ist es, widersprüchliche Planungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.
Zusammenfassend wurde festgehalten, dass mit dem Starkregenrisikomanagement eine fundierte Grundlage geschaffen wird, um künftig strukturiert und vorausschauend auf Starkregenereignisse reagieren zu können.
Der Gemeinderat nahm die Sachstandsinformation zustimmend zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 6: Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Ittlingen
hier: Information über die Abholung
Der Bürgermeister informierte über die erfolgreiche Abholung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Ittlingen. Mit der Übergabe des Fahrzeugs ist die Einsatzfähigkeit der Ittlinger Feuerwehr auch in Zukunft gesichert. Die Beschaffung entspricht der Feuerwehrbedarfsplanung.
Eine Delegation der Freiwilligen Feuerwehr hatte das Fahrzeug am 04.03.2026 beim Hersteller in Luckenwalde übernommen. Die Abnahme ist im Vorfeld sorgfältig vorbereitet und vor Ort fachgerecht durchgeführt worden. Dabei ist das Fahrzeug umfassend geprüft und ohne Beanstandungen übernommen worden. Bereits während der Abholung hat eine erste Einweisung in die Technik stattgefunden.
Die offizielle Indienststellung des Fahrzeugs ist im Rahmen des Tags der offenen Tür am 19.04.2026 vorgesehen. Die offizielle Übergabe soll gegen 11:30 Uhr erfolgen, eingebettet in ein Programm mit verschiedenen Angeboten für die Öffentlichkeit. Bereits am Vorabend ist eine Abendveranstaltung mit Live-Musik geplant, die ab 18:00 Uhr beginnt.
Aktuell erfolgt die weitere Einweisung der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im laufenden Betrieb, um eine sichere und fachgerechte Nutzung des Fahrzeugs sicherzustellen. Erste Einsätze hat das Fahrzeug bereits erfolgreich absolviert, darunter sowohl ein überörtlicher Einsatz als auch ein Einsatz innerhalb der Gemeinde.
Im Gremium wurde die Beschaffung und Umsetzung durchweg positiv bewertet. Besonders hervorgehoben wurde die professionelle Abwicklung des Projekts. Das HLF 10 wird einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Modernisierung der technischen Ausstattung leisten.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 7: Anfragen und Sonstiges
7.1 Ausweisung eines Windvorranggebiets in Eppingen-Richen
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB, Information über eine gemeinsame Stellungnahme der VVG Eppingen-Gemmingen-Richen
Der Bürgermeister informierte über den aktuellen Stand der Planungen zur Ausweisung eines Windvorranggebiets im Bereich Eppingen-Richen. Das Verfahren ist in zwei zeitlich gestaffelte Beteiligungsphasen unterteilt. Die Frist zur Stellungnahme für die Projektierungsphase läuft Anfang April aus, wobei in Abstimmung mit den Mitgliedskommunen eine Fristverlängerung in Anspruch genommen werden soll, um eine gemeinsame Stellungnahme innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VVG) abstimmen zu können. Eine weitere Frist betrifft die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, welche Anfang Mai zur Entscheidung ansteht.
Im Rahmen der Beratung wird deutlich gemacht, dass bereits im Dezember 2024 eine ablehnende Haltung gegenüber der Ausweisung von Windvorranggebieten in diesem Bereich formuliert worden war. Diese Position soll auch im laufenden Verfahren beibehalten und in Form einer gemeinsamen, abgestimmten Stellungnahme der VVG Eppingen-Gemmingen-Ittlingen vertreten werden. Ziel ist es, mit einer einheitlichen und klaren Position gegenüber den zuständigen Planungsträgern aufzutreten.
Es wird erläutert, dass das Vorranggebiet Auswirkungen auf die Gemarkung Ittlingen haben kann, insbesondere im nördlichen Bereich, da sich dort potenzielle Überschneidungen ergeben könnten. Sollte das Vorranggebiet rechtskräftig ausgewiesen werden, wäre eine spätere Einordnung von Flächen als Teil eines solchen Gebiets nicht ausgeschlossen. Die konkrete Standortplanung einzelner Anlagen ist derzeit jedoch noch nicht abschließend festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren wie Artenschutz, Bodenverhältnissen und vertraglichen Regelungen ab.
Aus dem Gremium wird betont, dass eine abgestimmte, gemeinsame Haltung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft von besonderer Bedeutung ist, um politisch und fachlich geschlossen aufzutreten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Verfahren in den einzelnen Planungsstufen voneinander getrennt zu betrachten sind und insbesondere das Hauptverfahren entscheidend für die rechtliche Bewertung ist.
Die Gemeindeverwaltung führt aus, dass im aktuellen Verfahrensstand noch keine konkreten Anfragen für einzelne Standorte auf der Gemarkung Ittlingen vorlägen und sich die weiteren Entwicklungen zunächst aus dem laufenden Planungsverfahren ergeben würden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausweisung des Windvorranggebiets in Eppingen-Richen zu versagen und beauftragt darüber hinaus die Gemeindeverwaltung, eine entsprechende gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft abzugeben.
7.2 Veranstaltungshinweise
Der Bürgermeister wies auf bevorstehende Veranstaltungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung hin.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
7.3 Anfragen und Sonstiges aus dem Gremium
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Entwicklung der Flüchtlingszahlen zur Frage, ob derzeit ein rückläufiger Trend zu verzeichnen sei und ob in diesem Zusammenhang bestehende Immobilien anderweitig genutzt werden könnten.
Der Bürgermeister stellte klar, dass aktuell kein rückläufiger Trend in der Belegung von Unterkünften festzustellen sei. Vielmehr sei die Situation weiterhin angespannt. Vor dem Hintergrund der Haushaltsplanung wird daran festgehalten, ausreichende Unterbringungskapazitäten vorzuhalten und gegebenenfalls zu ertüchtigen.
Auf übergeordneter Ebene – insbesondere auf Landkreisebene – sei keine verlässliche langfristige Prognose möglich, da die Zugangszahlen weiterhin starken Schwankungen unterlägen. Tendenziell zeigt sich, dass die Zugänge in den Wintermonaten ansteigen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Betrachtung der Flüchtlingsgruppen erfolgt und insbesondere ukrainische Geflüchtete gesondert zu berücksichtigen sind.
Der Bürgermeister unterstrich, dass die Situation stark von externen, geopolitischen Entwicklungen beeinflusst wird und daher kurzfristige Veränderungen jederzeit möglich sind.
Im Anschluss fragte ein Gemeinderat nach dem aktuellen Stand der Strombeschaffung der Gemeinde, insbesondere vor dem Hintergrund einer früheren Energieberatung, in der eine Reduzierung des Strompreises in Aussicht gestellt worden ist.
Der Bürgermeister führte aus, dass die Gemeinde an einer Bündelausschreibung teilgenommen und seit Anfang des Jahres einen neuen Vertrag abgeschlossen hatte.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.


