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Gemeinde Aktuell

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2026

Erstelldatum25.02.2026

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2026

Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

In der Sitzung wurden die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 22.01.2026 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben:

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für den Gemeinderatsausflug nach Berlin im Zeitraum vom 13. – 17.10.2026. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die organisatorischen Details abschließend zu klären.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausschreibung der Stelle als Bauhofmitarbeiter mit einer Befristung auf zwei Jahre und Ausblick auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu.

Tagesordnungspunkt 2: Bürgerfragestunde

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde seitens eines Einwohners die Parksituation auf dem Kirchplatz thematisiert. Konkret wurde nachgefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde Ittlingen gegen Falschparken am Kirchplatz ergreift.

Der Bürgermeister führte aus, dass Verkehrsüberwachungen grundsätzlich durch den Gemeindevollzugsdienst der Stadt Eppingen wahrgenommen werden. Aufgrund personeller Engpässe seien in jüngerer Vergangenheit nur sehr wenige bis keine Kontrollen erfolgt. Es wurde jedoch zugesichert, dass die Überwachungstätigkeit wieder intensiviert wird. Der Kirchplatz wurde dabei ausdrücklich in die Kontrollschwerpunkte aufgenommen.

Zudem wurde angesprochen, dass im Bereich des Kirchplatzes vor Wohngebäuden Gegenstände wie Teichreinigungsutensilien und Aufbewahrungsbehälter gelagert würden. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Nutzung öffentlicher Flächen grundsätzlich nur im Rahmen bestehender Rechte (z. B. Nießbrauch) zulässig ist. Geht die Nutzung darüber hinaus und handelt es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raums, ist hierfür in der Regel eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Eine solche liegt üblicherweise nicht vor.

Der betreffende Bürger wurde eingeladen, konkrete Sachverhalte im Nachgang detailliert zu benennen, damit die Verwaltung den Einzelfall prüfen und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Schritte einleiten kann.

Tagesordnungspunkt 3: Bauanfragen

3.1 Bauvorhaben Grüner-Hof-Straße 54, Flst. Nr. 6503/3, Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur beantragten Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Grüner-Hof-Str. 54, Flst. Nr. 6503/3 in 74930 Ittlingen.

3.2 Bauvorhaben Forlenhöfe 2, Flst. Nr. 9994, Neubau Getreidesilos

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur beantragten Neubau Getreidesilos auf dem Grundstück Forlenhöfe 2, Flst. Nr. 9994 in 74930 Ittlingen.

Tagesordnungspunkt 4Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren" der Gemeinde Ittlingen wurde entsprechend der Anlage zur Sitzungsvorlage beschlossen.

2. Die bisherige "Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren" der Gemeinde Ittlingen beschlossen am 03.11.1993, zuletzt geändert am 13.09.2018, wird mit allen Änderungen aufgehoben.

Tagesordnungspunkt 5: Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften "Mittlerer Hammberg"
hier: Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“ im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger Öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden geprüft und wurden nach Abwägung der    öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.

2. Der Gemeinderat beschoss den Bebauungsplan „Mittlerer Hammberg“ in der vorgelegten Fassung mit Stand 19.02.2026 gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung.

3. Der Gemeinderat beschloss die Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“ in der vorgelegten Fassung mit Stand 19.02.2026 gem. § 10 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW und § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung BW als Satzung.

4. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen und über das Abwägungsergebnis zu informieren.

Tagesordnungspunkt 6: Verlegung der Landesstraße 592
hier: Information zum bauleitplanerischen Vorgehen

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erklärte der Bürgermeister zwei Gemeinderäte für befangen als unmittelbare Angrenzer im rückwärtigen Bereich des Planungsgebiets. Diese nahmen daraufhin für die Dauer der Beratung im Zuhörerbereich Platz.

Im Rahmen der Sachstandsmitteilung erläuterte der Bürgermeister, dass die Genehmigungs- und Entwurfsplanung für die Verlegung der Landesstraße 592 weiter voranschreitet. Mit der planerischen Begleitung ist das Büro I-motion aus Ilsfeld beauftragt.

Ein zentraler Bestandteil der aktuellen Bearbeitung ist die Gegenüberstellung der Kosten der Sanierung der Landesstraße im Bestand im Vergleich zu den Kosten der Verlegung der Landesstraße, welche vom Land als Straßenbaulastträger eingefordert wurde. Die Gemeinde übernimmt hierbei die Ausführungsplanung für das Land. Ziel ist eine transparente Vergleichsbasis zwischen Bestandsanierung und teilweiser Neutrassierung.

Im Zuge der Planung wurde zudem geprüft, ob ein Ortskanal für die Straßenentwässerung erforderlich ist. Nach Auswertung der vorhandenen EKVO-Daten sowie ergänzender hydraulischer Berechnungen ist ein zusätzlicher Ortskanal nicht notwendig. Die Datenerhebung und -aufbereitung gestaltete sich aufgrund begrenzter Kapazitäten bei Fachbüros zeitweise schwierig, konnte zwischenzeitlich jedoch abgeschlossen werden. Parallel dazu erfolgte die finale Abstimmung der Entwurfsplanung mit dem zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart. Eine abschließende Trassenfestlegung steht noch aus; in der grundsätzlichen Vorgehensweise besteht jedoch Einvernehmen.

Im weiteren Verlauf wurde die Frage erörtert, wie groß der künftige Bebauungsplan gefasst werden soll. Diskutiert wurde insbesondere, ob lediglich der planfeststellungsrelevante Trassenbereich zwischen den Ortsschildern bauleitplanerisch begleitet oder darüber hinaus angrenzende Flächen einbezogen werden sollen.

Nach intensiver Abwägung – auch unter Beteiligung der langjährig beratenden Planer – wurde deutlich, dass eine Ausweitung des Bebauungsplans auf größere Entwicklungsflächen derzeit aufgrund der noch unklaren weiteren Entwicklungsabsichten nicht sinnvoll ist. Insbesondere bestehen für angrenzende Quartiere aktuell keine konkreten Aussagen zu möglichen positiven Entwicklungseffekten durch die Verlegung. Zudem befinden sich nicht alle Flächen im Eigentum der Gemeinde; bestehende Nutzungen und Gebäude können kurzfristig nicht aufgegeben oder verlagert werden.

Vor diesem Hintergrund sprach sich die Verwaltung dafür aus, das Bauleitplanverfahren auf den planfeststellungsrelevanten Bereich zu beschränken. Ziel ist es, das Baurecht für die Trasse zügig zu schaffen und das Verfahren nicht durch zusätzliche Entwicklungsüberlegungen zu verzögern. Für etwaige private oder quartiersbezogene Entwicklungen bleibt die Möglichkeit bestehen, zu einem späteren Zeitpunkt eigenständige, gegebenenfalls vorhabenbezogene, Bebauungspläne aufzustellen.

Aus dem Gemeinderat wurde die gewählte Vorgehensweise ausdrücklich unterstützt. Priorität habe die verbindliche Trassenführung sowie die zügige Schaffung von Baurecht. Weitere Entwicklungsperspektiven könnten zu gegebener Zeit auf dieser Grundlage aufgebaut werden.

Der Gemeinderat nahm den Sachstand zustimmend zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 7: Sanierungsprogramm "Grüner-Hof-Straße"
hier: Information über die abgeschlossenen und laufenden Sanierungsprojekte

Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte Herr Frank vom Sanierungsträger Reschl Stadtentwicklung umfassend über den aktuellen Stand des Sanierungsprogramms „Grüner-Hof-Straße“.

Die Gemeinde hatte bereits 2019 die vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen – als zwingende Grundlage für die Antragstellung. Im Jahr 2021 erfolgte die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP). Die vorbereitenden Untersuchungen wurden von März bis September 2021 durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie Eigentümer im Sanierungsgebiet beteiligt. Die Rücklaufquote im privaten Bereich lag bei rund 23 Prozent und ist als solide zu bewerten. Auch von Seiten der Behörden gingen zahlreiche Stellungnahmen ein.

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets per Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die frühere Sanierungssatzung „Ortsmitte II“ aufgehoben. Eine Erweiterung des Sanierungsgebiets ist grundsätzlich möglich, sofern diese städtebaulich begründet werden kann. Von dieser Option wurde bereits Gebrauch gemacht: 2024 und 2025 wurden weitere Grundstücke aufgenommen.

Die rechtlichen Beteiligungsprozesse wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Zur Transparenz wurde 2024 zudem ein Sanierungsschild im Gebiet aufgestellt, das Ziele, Laufzeit und Förderkulisse klar kommuniziert.

Der Gemeinderat nahm die Informationen zu den abgeschlossenen und laufenden Sanierungsprojekten im Rahmen des Sanierungsprogramms „Grüner-Hof-Straße“ zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 8: Sachstandsinformation über das Verfahren zur Teilfortschreibung Windenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II)

Der Bürgermeister erläuterte, dass zuletzt in öffentlicher Sitzung am 11.09.2025 öffentlich über den Stand der Windkraftplanungen informiert wurde.

Der Bürgermeister berichtete über die weitere Entwicklung auf Ebene des Regionalverband Heilbronn-Franken sowie über die Situation auf der Gemarkung Ittlingen. Er ging zunächst auf den Verfahrensstand auf regionaler Ebene ein. Die Teilfortschreibung „Windenergie II“ des Regionalplans 2020 wird im Rahmen einer regionalen Planungsoffensive weitergeführt. Das Verfahren war im Jahr 2025 durch eine außergewöhnlich hohe Zahl umfangreicher Stellungnahmen geprägt, was zu erheblichen Verzögerungen führte. Die gesetzliche Frist zum Satzungsbeschluss (30.09.2025) konnte nicht eingehalten werden. Damit fehlt aktuell die steuernde Wirkung des Regionalplans – mit der Folge, dass Genehmigungen außerhalb geplanter Vorranggebiete rechtlich möglich sind.

Die Verbandsversammlung hat am 30.01.2026 die Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Beteiligungsrunde beschlossen. Gleichzeitig wurden 17 Vorranggebiete aus dem Entwurf (07/2024) herausgenommen und in ein separates Annexverfahren überführt. Für das Hauptverfahren erfolgte nun eine erneute, verkürzte und auf die gestrichenen Gebiete beschränkte Beteiligung im Zeitraum 02.03.2026 bis 02.04.2026.Der Satzungsbeschluss für das Hauptverfahren ist nach aktueller Planung für Juni, ersatzweise Juli 2026 vorgesehen.

Des Weiteren schilderte der Bürgermeister die Auswirkungen für die Gemarkung Ittlingen. Auf der Gemarkung Ittlingen sowie in angrenzenden Bereichen sind aktuell mehrere Projekte und Vorrangkulissen in Diskussion. Neben dem Vorranggebiet „HN_07_II Westlich Kirchardt (Kernort)“, welches sich über die Ittlinger Markung im Norden bis östlich angrenzend auf die Gemarkungsfläche Kirchardt-Bockschaft zieht, befinden sich weitere geplante Vorranggebiete nördlich und westlich zu angrenzenden Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis. Auch südlich bestehen Überlappungen mit geplanten Vorranggebieten in Richtung Eppingen-Richen und -Adelshofen.

Die Gemeinde hat im Anhörungsverfahren ihre Stellungnahme abgegeben und insbesondere die kumulative Wirkung mehrerer Anlagen im Norden, Westen und Süden kritisch bewertet. Aus kommunaler Sicht besteht die Sorge einer faktischen „Umzingelungssituation“. Der Regionalverband verweist demgegenüber auf objektiv definierte Abstandskriterien und landesrechtliche Vorgaben.

Besonders sensibel wird die topografische Situation im Bereich Junghof/Hilsbach bewertet. Aufgrund der Höhenlage ist nicht auszuschließen, dass Anlagen dort auch in Ittlingen deutlich wahrnehmbar wären.

Aktuell besteht mangels Satzungsbeschluss keine verbindliche Steuerungswirkung des Regionalplans. Das bedeutet: Theoretisch können Flächeneigentümer außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren initiieren. Die Gemeinde hat in solchen Verfahren keine planerische Steuerungsmöglichkeit, die Genehmigungsverfahren laufen in diesen Fällen über das Landratsamt als Untere Verwaltungsbehörde.

Erst mit Rechtskraft des Hauptverfahrens gilt die Konzentrationswirkung – Windenergieanlagen wären dann grundsätzlich nur noch in ausgewiesenen Vorranggebieten zulässig. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung bewusst entschieden, eigene weitergehende Bauleitplanverfahren zurückzustellen, um das Hauptverfahren des Regionalverbands nicht zu gefährden. Fünf konkret diskutierte Anlagen werden bis zum Satzungsbeschluss vorerst nicht weiter verfolgt.

Im Gremium wurde die Situation als unbefriedigend bezeichnet. Es sei zu erwarten, dass in umliegenden Landkreisen und Kommunen weitere Anlagen realisiert werden. Ob und in welchem Umfang auf Ittlinger Gemarkung tatsächlich Anlagen umgesetzt werden können, hänge letztlich vom finalen Satzungsbeschluss und dessen Rechtskraft ab.

Nach Aussage der Verwaltung sind derzeit keine konkreten Projektierungen neben denen der ZEAG und der WEBW auf Ittlinger Gemarkung bekannt. Gespräche zwischen Projektierern und Grundstückseigentümern finden jedoch statt, ohne dass die Gemeinde formell eingebunden ist.

Das Land Baden-Württemberg gibt ein Flächenziel von 1,8 % für Windenergie vor. Ziel bleibt es, möglichst rasch Rechtssicherheit durch den Satzungsbeschluss zu erreichen. Sobald das Hauptverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wird die Gemeinde auf dieser Grundlage entscheiden, ob und in welchem Umfang eigene Bauleitplanverfahren – insbesondere für Anlagen außerhalb der Vorranggebiete – angestoßen werden.

Der Gemeinderat nahm die Sachstandsinformation zu den Windkraftanlagen in Ittlingen zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 9: Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Ittlingen
hier: Information über den Abschluss des Prüfungsverfahrens

Der Gemeinderat nahm die Mitteilung des Landratsamtes Heilbronn als Rechtaufsichtsbehörde zum Abschluss des Prüfungsverfahrens zur Jahresrechnung 2016 vom 15.01.2026 zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 10: Anfragen und Sonstiges

10.1 Information über die anstehende Feldwegsanierung im rückwärtigen Bereich zum Baugebiet Eulenschnabel

Der Bürgermeister informierte das Gremium über die bevorstehende Sanierung des Feldwegs im rückwärtigen, südlichen Bereich des Baugebiets Eulenschnabel. Im Zuge der Erschließung des Baugebiets wurde ein ursprünglich bestehender, landwirtschaftlich genutzter Feldweg teilweise überplant. Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung wurde seinerzeit ein Ersatz geschaffen. Der bisherige Grasweg wurde ausgebaut und asphaltiert, um die logistische Erreichbarkeit für die Landwirtschaft dauerhaft zu gewährleisten. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass insbesondere im südlichen Abschnitt – bedingt durch fehlendes durchgängiges Gefälle – bei Starkregenereignissen Schlamm- und Wasseransammlungen entstehen. Oberflächenwasser aus den höher gelegenen Bereichen läuft ab, kann jedoch im unteren Abschnitt nicht geordnet abgeführt werden. Das führt zu wiederkehrenden Beeinträchtigungen für Landwirte und Freizeitnutzer des Weges.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt mehrfach vor Ort geprüft. In Abstimmung mit dem Erschließungsträger wurde festgestellt, dass die Ausführung im südlichen Abschnitt nicht den funktionalen Anforderungen entspricht. Die Maßnahme wird daher im Rahmen der Erschließung nachgebessert. Geplant ist eine technische Korrektur des Gefälles mit durchgängiger Entwässerungsführung bis zum vorhandenen Graben. Hierzu werden unter anderem Bankettabträge vorgenommen und das Materialprofil angepasst, um eine klare Wasserführung sicherzustellen. Ziel ist eine dauerhafte, funktionsfähige Lösung über den gesamten Verlauf des Feldwegs. Der Zeitraum der Arbeiten ist nach aktuellem Stand für März vorgesehen. Mit Umsetzung dieser Maßnahme soll das letzte offene Problem im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets Eulenschnabel behoben werden.

Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, das Gefälle im unteren Bereich deutlicher auszubilden und gegebenenfalls eine stärkere Tragschicht aufzubringen. Der Bürgermeister bestätigte, dass genau diese Maßnahmen Bestandteil der geplanten Nachbesserung sind und fachlich begleitet umgesetzt werden. 

Der Ortsbauernverband wurde durch das Bauamt bereits über die geplanten Arbeiten informiert.

Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis

10.2 Veranstaltungshinweise

Der Bürgermeister wies auf bevorstehende Veranstaltungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung hin.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.