Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026
Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
In der Sitzung wurde der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 23.04.2026 gefasste Beschluss bekanntgegeben:
Der Gemeinderat lehnte einstimmig die Reservierung des Bauplatzes im Walter-Lörz-Weg 4 für einen Interessenten ab und stimmte stattdessen einstimmig dem vorgeschlagenen Vorgehen, die Frist zur notariellen Kaufpreisfälligkeit bzw. Abwicklung gegenüber der üblichen Praxis (regelmäßig vier Wochen) auf zehn Wochen zu verlängern, zu.
Tagesordnungspunkt 2: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich keine Person zu Wort.
Tagesordnungspunkt 3: Bauanfragen
3.1 Bauvorhaben Walter-Lörz-Weg 6, Flst. Nr. 11268, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Der Gemeinderat nahm den im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Walter-Lörz-Weg 6“, Flst. Nr. 11268 in 74930 Ittlingen zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 4: Vorstellung der Jahresstatistik 2025 der IAV-Stellen im Landkreis Heilbronn
Der Bürgermeister begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kieser von der IAV-Beratungsstelle Eppingen, welche dem Gemeinderat die Jahresstatistik 2025 der IAV-Stellen im Landkreis Heilbronn sowie die aktuelle Entwicklung bis April 2026 vorstellte.
Frau Kieser informierte zunächst über die Aufgaben und Struktur der IAV-Beratungsstellen. Die IAV-Stelle Eppingen ist seit dem 1. Januar 2026 für die Kommunen Eppingen, Gemmingen und Ittlingen zuständig. Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen sowie deren Angehörige. Die Beratungsstelle unterstützt unter anderem bei Fragen rund um Pflege, Antragstellungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Sozialleistungen und Wohnraumanpassungen. Ebenso gehören Hausbesuche, Vermittlung von Hilfsangeboten sowie Gesprächskreise für pflegende Angehörige zum Leistungsspektrum.
Die Beratungsstelle wird von den beteiligten Kommunen sowie dem Landkreis mitfinanziert und ist Teil des Netzwerks Demenz im Landkreis Heilbronn. Frau Kieser erläuterte, dass die Beratungsstelle seit 2022 organisatorisch bei der Gemeinde angebunden sei, nachdem sie zuvor in kirchlicher Trägerschaft geführt worden war. Ziel sei eine möglichst neutrale und niederschwellige Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Anhand der Jahresstatistik zeigte Frau Kieser auf, dass die Zahl der Beratungen sowie die Kontaktintensität insgesamt zugenommen hätten. Die meisten Fälle seien komplex und erforderten oftmals mehrere Gespräche, Hausbesuche oder weiterführende Unterstützung. Besonders erfreulich sei, dass der Anteil der Beratungen aus Ittlingen seit Beginn des Jahres 2026 spürbar angestiegen sei und das Angebot zunehmend wahrgenommen werde.
Thematisch erstreckten sich die Beratungen über ein breites Spektrum. Häufige Inhalte seien Pflegegrade, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Hilfe zur Pflege, Wohngeld, ambulante und stationäre Pflegeangebote, Kurzzeitpflege, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Frau Kieser machte deutlich, dass gerade Vorsorgevollmachten oftmals auch bei hochbetagten Menschen noch nicht geregelt seien und hier großer Beratungsbedarf bestehe.
Als besondere Herausforderungen benannte Frau Kieser die zunehmende Zahl dementieller Erkrankungen, die steigende Zahl alleinlebender Menschen sowie Fälle von Verwahrlosung und sozialer Isolation. Gerade bei alleinstehenden Betroffenen entstünden häufig sehr komplexe Betreuungssituationen. Zudem erschwerten lange Bearbeitungszeiten bei Behörden und Betreuungsgerichten, zunehmende Bürokratie sowie fehlende Kurzzeitpflegeplätze die Arbeit erheblich.
Im Rahmen der Aussprache erkundigte sich ein Gemeinderat danach, ob Betroffene häufig erst in akuten Situationen Kontakt aufnehmen würden. Frau Kieser erläuterte hierzu, dass die Kontaktaufnahme sehr unterschiedlich erfolge. Teilweise würden Angehörige bereits frühzeitig Beratung suchen, oftmals erfolge diese jedoch erst dann, wenn die Belastungssituation bereits sehr hoch sei oder eine Versorgung zuhause kaum noch möglich erscheine.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Frau Kieser weiter, dass Demenz zwar ein bedeutendes Thema sei, die Beratungsfälle insgesamt jedoch deutlich breiter gefächert seien und sich grundsätzlich um Pflegebedürftigkeit sowie soziale Unterstützungsbedarfe drehten.
Der Bürgermeister betonte die große Bedeutung der IAV-Stelle gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung und die zunehmende Zahl älterer Menschen in der Gemeinde. Wichtig sei insbesondere, Hemmschwellen abzubauen und das vorhandene Beratungsangebot frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Viele Betroffene oder Angehörige wüssten oftmals nicht, welche Unterstützungsangebote bereits vorhanden seien. Die wohnortnahe und persönliche Beratung stelle daher einen großen Mehrwert für die Bürgerschaft dar.
Abschließend dankte der Bürgermeister Frau Kieser herzlich für ihre wichtige Arbeit sowie die informative Vorstellung im Gemeinderat.
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht für die IAV-Stellen im Landkreis Heilbronn sowie insbesondere für die IAV-Stelle Eppingen zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 5: Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für das Jahr 2026:
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation
Der Bürgermeister erläuterte nach der Vorstellung der Abwassergebührenkalkulation durch den Geschäftsführer Herrn Häuser vom Büro Schmidt und Häuser, dass der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan für die Beschlussfassung über die Gebührensätze verantwortlich ist. Grundlage seiner Ermessensentscheidung ist eine schriftliche Kalkulation der kostendeckenden Gebührenobergrenzen. Somit dient dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation als Kontrollinstrument zur Ermittlung der kostendeckenden Gebührenobergrenze, die dem festgesetzten Gebührensatz zugrunde liegt. Sie stellt zugleich den Nachweis dar, dass der Gemeinderat das ihm bei der Beschlussfassung eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmte der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Mai 2026 zu.
2. Die Gemeinde Ittlingen wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung" erheben.
3. Die Gemeinde Ittlingen wählte als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge (Frischwassermenge). Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene be-/überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche (versiegelte Fläche).
4. Der Gemeinderat stimmte den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
5. Der Gemeinderat stimmte den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Prognosen und Schätzungen zu.
6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
aus den kalkulatorischen Kosten der: aus den Betriebsaufwendungen der:
Mischwasseranlagen 25,0% Mischwasseranlagen 13,5 %
Regenwasseranlagen 50,0% Regenwasseranlagen 27,0 %
Kläranlage 5,0% Kläranlage 1,2 %
7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2026 wurde zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
8. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation wurden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 01/2026 – 12/2026 wie folgt festgesetzt:
- Schmutzwassergebühr 3,18 € / m³ Frischwasser
- Niederschlagswassergebühr 0,53 € / m² bebaute und befestigte Fläche
Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
Tagesordnungspunkt 6: Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung), welche im Mitteilungsblatt bekanntgegeben wird.
Tagesordnungspunkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat befasste sich ausführlich mit der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026. Nach eingehender Vorberatung beschloss das Gremium einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 sowie den Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029.
Der Ergebnishaushalt schloss mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 7.278.194 Euro sowie ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 8.886.797 Euro ab. Daraus ergab sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von minus 1.608.603 Euro.
Im Finanzhaushalt wurden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 7.125.194 Euro sowie Auszahlungen in Höhe von 8.264.642 Euro eingeplant. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen waren Einzahlungen von 1.930.950 Euro sowie Auszahlungen von 1.440.650 Euro vorgesehen. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf 1.035.300 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 1.052.500 Euro beschlossen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.400.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze wurden wie folgt beschlossen:
- Grundsteuer A: 780 v. H.
- Grundsteuer B: 225 v. H.
- Gewerbesteuer: 395 v. H.
Der Bürgermeister ging in seiner Haushaltsrede ausführlich auf die zunehmend schwierige finanzielle Lage der Kommunen ein. Er sprach von einer historisch herausfordernden Haushaltsprognose und machte deutlich, dass insbesondere die stark gestiegenen Personalkosten die kommunalen Haushalte massiv belasteten. Vor allem im Bereich des pädagogischen Personals bestünden aufgrund gesetzlicher Vorgaben und stetig wachsender Pflichtaufgaben nur sehr eingeschränkte Steuerungsmöglichkeiten. Hinzu kämen tarifliche Entwicklungen, steigende Standards sowie immer neue Aufgabenübertragungen von Bund und Land auf die kommunale Ebene, oftmals ohne ausreichende finanzielle und personelle Unterstützung.
Besonders kritisch beleuchtete der Bürgermeister die Entwicklung im Bereich Kinderbetreuung und Schule. Die Kommunen seien verpflichtet, stetig steigende Anforderungen bei Betreuung, Ganztagsangeboten und Personalschlüsseln umzusetzen. Gleichzeitig bleibe die Finanzierung vielfach unzureichend. Auch die ab 2026 schrittweise verpflichtend kommende Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich stelle die Kommunen vor enorme organisatorische und finanzielle Herausforderungen.
Darüber hinaus verwies der Bürgermeister auf weitere Belastungen, unter anderem im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, zusätzlicher bürokratischer Anforderungen sowie neuer gesetzlicher Vorgaben. Viele Aufgaben würden direkt auf kommunaler Ebene ankommen, ohne dass die Gemeinden hierfür ausreichende Handlungsspielräume oder Finanzierungsmöglichkeiten erhielten.
Anhand zahlreicher Beispiele aus anderen Kommunen verdeutlichte der Bürgermeister, dass sich die schwierige finanzielle Entwicklung längst nicht mehr auf Einzelfälle beschränke. Landesweit seien Kommunen gezwungen, Konsolidierungsmaßnahmen, Gebührenerhöhungen, Leistungskürzungen oder Investitionsverschiebungen vorzunehmen, um genehmigungsfähige Haushalte vorlegen zu können.
Abschließend machte der Bürgermeister deutlich, dass auch in den kommenden Jahren schmerzhafte Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Pflichtaufgaben hätten zunehmend Vorrang vor freiwilligen Leistungen. Die aktuelle Entwicklung müsse offen kommuniziert werden, da viele Entscheidungen nicht aus freiem politischem Gestaltungswillen, sondern aufgrund äußerer finanzieller und gesetzlicher Zwänge getroffen werden müssten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den folgenden Haushaltsplan und die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wie auch den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026-2029:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 7.278.194 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 8.886.797 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.608.603 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.608.603 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.125.194 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -8.264.642 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | -1.139.448 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.930.950 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.440.650 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 490.300 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -649.148 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.035.300 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -135.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 900.300 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 251.152 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.035.300 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.052.500 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.400.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer |
|
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 780 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 225 v. H. |
| der Steuermessbeträge; |
|
2. | für die Gewerbesteuer auf | 395 v. H. |
| der Steuermessbeträge. |
|
Tagesordnungspunkt 8: Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der eingegangenen Spende.
Tagesordnungspunkt 9: Anfragen und Sonstiges
9.1 Verlegung der L592
hier: Sachstandsinformation und Ausblick auf das Bauleitplanverfahren
Der Bürgermeister informierte über die zuletzt erfolgten Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger im Hinblick auf die finalen Planungsgrundlagen und erläuterte, dass in der kommenden Gemeinderatssitzung über die endgültige Planungsvariante Beschluss gefasst werden soll, damit noch vor der Sommerpause das Bauleitplanverfahren mit dem Auftstellungsbeschluss gestartet werden kann. Parallel zum Bauleitplanverfahren könnte mit den Vorbereitungen zum Vergabeverfahren begonnen werden.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
9.2 Cocos Kleinkauf Ittlingen
hier: Information über die Schließung zum 01.06.2026
Der Bürgermeister berichtete, dass er am 16.05.2026 vom Betreiber von Cocos Kleinkauf über die Schließung zum 01.06.2026 informiert wurde.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
9.3 Lebensmittelmarkt NORMA
hier: Information über die geplante Eröffnung
Der Bürgermeister berichtete, dass er vom Bauherrn des Lebensmittelmarkts NORMA über die geplante Eröffnung im vierten Quartal 2026 informiert wurde. Das Bauvorhaben befindet sich im Bauzeitenplan, sodass bis zur Sommerpause bereits mit der Fertigstellung des Rohbaus und der Errichtung des Dachstuhls gerechnet werden kann.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
9.4 Veranstaltungshinweise
Der Bürgermeister wies auf bevorstehende Veranstaltungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung hin.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis


