Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2025
Tagesordnungspunkt 1: Bürgerfragestunde
Es meldeten sich mehrere Bürger zu Wort und erkundigten sich nach dem Sachstand des Glasfasernetzausbaus in Ittlingen durch die Deutsche GigaNetz (DGN). Einige haben bereits vor zweieinhalb Jahren den Vertrag mit der DGN hinsichtlich einer Glasfaseranbindung geschlossen und erwarten, dass dieser nun auch ins Netz eingebunden wird.
Der Bürgermeister erläuterte, dass noch einige Mängelbeseitigungen von Seiten der DGN vorgenommen werden müssten. Die Gemeinde ist bereit einen Pachtvertrag mit der DGN hinsichtlich der Mitbenutzung eines Leerrohrs der Gemeinde zur Herstellung des Anschlusses an den Point of Presence im Bereich des Friedhofs, welcher maßgeblich für den Anschluss vieler Ittlinger Haushalte ist, zu schließen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Mängelbeseitigungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sind.
Die Zuhörer und der Gemeinderat nahmen hiervon Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 2: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Flst. 6304/3/nördlich Berwanger Weg"
hier: Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
- Die zum Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Flst. 6304/3 nördlich Berwanger Weg“ im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger Öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden geprüft und werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.
- Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Flst. 6304/3 nördlich Berwanger Weg“ in der vorgelegten Fassung mit Stand 13.02.2025 gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung.
- Der Gemeinderat beschloss die Örtlichen Bauvorschriften „Flst. 6304/3 nördlich Berwanger Weg“ in der vorgelegten Fassung mit Stand 13.02.2025 gem. § 10 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW und § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung BW als Satzung.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen und über das Abwägungsergebnis zu informieren.
Tagesordnungspunkt 3: Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften "Brühlwiesen"
hier: Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
- Die zum Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“ im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger Öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden geprüft und werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.2.
- Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Brühlwiesen“ in der vorgelegten Fassung mit Stand 13.02.2025 gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung.
- Der Gemeinderat beschloss die Örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“ in der vorgelegten Fassung mit Stand 13.02.2025 gem. § 10 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW und § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung BW als Satzung.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen und über das Abwägungsergebnis zu informieren.
Tagesordnungspunkt 4: Bauanfragen
4.1Bauvorhaben Flst. Nr. 6504, 6505, 6505/1, 6506, 9459, 9460, Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäcker-Cafe und Errichtung von 73 Stellplätzen
Der Gemeinderat nahm den beantragten Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäcker-Café und Errichtung von 73 Stellplätzen auf den Flst. Nr. 6504, 6505, 6505/1, 6506, 9459, 9460 in 74930 Ittlingen, vorbehaltlich der Rechtskrafterlangung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brühlwiesen“, zustimmend zur Kenntnis.
4.2Bauvorhaben Grüner-Hof-Straße 10, Flst. Nr. 06284, Überdachung für Snackautomaten
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur beantragten Überdachung für Snackautomaten auf dem Grundstück Grüner-Hof-Straße 10, Flst. Nr. 06284 in 74930 Ittlingen.
4.3Bauvorhaben Hauptstraße 26, Flst. Nr. 176, Errichtung von Tinyhäusern
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur beantragten Errichtung von sieben Tinyhäusern auf dem Grundstück Hauptstraße 26, Flst. Nr. 176 in 74930 Ittlingen.
4.4.Bauvorhaben Eulenschnabel 7, Flst. Nr. 11257, Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen
Der Gemeinderat nahm von dem beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Eulenschnabel 7, Flst. Nr. 11257 in 74930 Ittlingen Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 5: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
hier: Einbringung und Vorstellung des Zahlenwerkes
Der Gemeinderat nahm vom Haushaltsplan 2025 Kenntnis und beriet das Zahlenwerk.
Tagesordnungspunkt 6: Schulkindbetreuungsgebührensatzung
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung der Gemeinde Ittlingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung (Schulkindbetreuungsgebührensatzung).
Tagesordnungspunkt 7: Information über die Planungen zur neuen Homepage der Gemeinde
Der Bürgermeister informierte darüber, dass am 05.03.2025 die neue Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden soll. Es hätten in den letzten Monaten noch einige vorbereitende Maßnahmen erfolgen müssen. Die neue Homepage wird durch ein Bürgerserviceportal ergänzt, welches künftig auch über eine App von den Bürgern als zusätzliche Informationsquelle für die Themen der Gemeinde genutzt werden könnte, sofern sich der Gemeinderat für die Einrichtung dieser App in einer der kommenden Sitzungen entscheidet.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 8: Spenden
Der Gemeinderat nahm die vorgetragenen Spende einstimmig an.
Tagesordnungspunkt 9: Anfragen und Sonstiges
9.1Anschaffung von zwei Funkmikrofonen für die Gemeinderatssitzungen
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
Der Gemeinderat lehnte einstimmig die Beschaffung von zwei Funkmikrofonen als Ergänzung der bestehenden Mikrofonanlage für die Gemeinderatssitzungen aus finanziellen Gründen einstimmig ab. Die Zuhörerschaft hatte sich nach den letzten Sitzungen vermehrt an den Bürgermeister mit der Problematik gewandt, dass die Wortbeiträge der Gemeinderatsmitglieder teilweise nur sehr leise zu hören sind. Daraufhin hatte der Bürgermeister ein Angebot im Rahmen des ohnehin notwendigen Tauschs des Akkus der Mikrofonanlage für eine Erweiterung der bestehenden Anlage um zwei Funkmikrofone angefordert. Die Kosten stehen nicht im Verhältnis zum Mehrwert. Dem Gremium würden trotz der Kosten nur zwei Funkmikrofone zur Verfügung stehen, was in der Handhabe sehr umständlich ist. Eine feste Mikrofonanlage kommt aufgrund der anderweitigen Nutzung des Bürgersaals nicht in Frage.
Der Bürgermeister bat die Gemeinderatsmitglieder künftig lauter zu sprechen, damit die Presse und Zuhörerschaft die Wortbeiträge besser verstehen können.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
9.2. Windenergie in Ittlingen
hier: Information über die Eingangsbestätigung und Rückmeldung des Regionalverbands zur erfolgten Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen
Der Bürgermeister informierte über den Erhalt der Eingangsbestätigung zur erfolgten Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen zu den Planungen des Regionalverbands zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen in der Region Heilbronn-Franken. Es sind mehrere tausend Stellungnahmen laut Infoschreiben des Regionalverbands eingegangen, welche bis zur Verbandsversammlung im April geprüft werden sollen. Ein Satzungsbeschluss könne aufgrund der Fülle der eingegangenen Stellungnahmen nicht in der Aprilsitzung erfolgen. Der Regionalverband äußerte bereits, dass aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglicherweise eine nochmalige Anpassung der Vorranggebiete erfolgen muss. Ob für diese Anpassung eine beschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ausreichend wäre, muss noch geprüft werden. Es wird auf jeden Fall sehr knapp werden, Rechtskraft für die Ausweisung der Vorranggebiete durch den Regionalverband bis September 2025 zu erlangen.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
9.3 Instandsetzung Kühltheke in der Festhalle
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme die Instandsetzung der Kühltheke in der Festhalle und beauftragte die Firma Zabel Kälte/Klima GmbH & Co. KG. mit dem Austausch der Kältetechnik sowie der Erneuerung des Thekenverdampfers und Kälteaggregats gemäß dem eingereichten Angebot in Höhe von 3.837,96 Euro (brutto).
9.4 Veranstatungshinweise
Der Bürgermeister wies auf die bevorstehenden Veranstaltungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung hin. Er rief zur Ausübung des Wahlrechts bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 auf.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.