3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen – 23. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 23. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Gemarkung Ittlingen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Plangeltungsbereich liegt im Nordosten des Gemeindegebiets Ittlingen, östlich der Landesstraße L 592 und nordöstlich des Hammberger Hofs. Der Plangeltungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 8931 (Teilfläche), 8933 (Teilfläche), 8934, 8935, 8935/1, 8936, 8985, 8986, 8987, 8988, 8989, 8991, 8992, 8993, 8994/1, 8995/1, 8996, 8997, 8998, 8999, 9000, 9001, 9002, 9003, 9004 und 9005 auf Gemarkung Ittlingen. Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist die Förderung der lokalen Erzeugung regenerativer Energie durch die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Dadurch soll der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert und ein nachhaltiger, kommunaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist neben der 23. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aufgrund eines formalen Fehlers nochmals in der Zeit vom
08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
auf den Internetseiten
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Stadtentwicklung & Bauen > Stadtplanung > Aktuelle Beteiligung & Bekanntmachung
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles & Info > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
- sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren
eingestellt und ist auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 3 bzw. 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer 1. Obergeschoss von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.
Während der o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen elektronisch an die folgenden E-Mail-Adressen übermittelt werden:
- Stadt Eppingen: stadtplanung(@)eppingen.de
- Gemeinde Gemmingen: post(@)gemeinde-gemmingen.de
- Gemeinde Ittlingen: info(@)ittlingen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Aus-schuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es werden folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist veröffentlicht:
- Umweltbericht zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans, Wagner + Simon Ingenieure GmbH, Mosbach; Stand 06.02.2025
- Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 01.10.2025
- Bestandsplan, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 09.2024
- Fachbeitrag Artenschutz, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 22.09.2025
- Beurteilung der Blendwirkungen gemäß LAI-Hinweise, Roland Steinbach, Freier Landschaftsarchitekt, Öhringen, Stand 26.03.2025
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 25.02.2025
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Mensch (Erholung und Gesundheit), Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie Darstellung der Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung sowie des Ausgleiches und Ersatzes
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechse, Haselmaus) mit Maßgaben zu Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
- Prüfung möglicher Blendwirkungen auf umliegende Orte und Verkehrsanlagen
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11.12.2024 zu den Themen Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für die Erholung, sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
- Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 10.12.2024 zu den Themen Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für die Erholung, sowie Verweis auf die Teilfortschreibung Solarenergie
- Stellungnahme des Landratsamtes Heilbronn vom 10.12.2024 zu den Aspekten Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Grundwasser und Immissionsschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 06.12.2024 mit Hinweisen zur Standortwahl aus bodenkundlicher Sicht, zum Grundwasser und zu Rohstoffvorkommen
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf o.g. Internetseiten eingestellt.
Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
01 Plandarstellung Entwurf (PDF-Dokument, 1,54 MB, 01.06.2026)
02 Begründung Entwurf (PDF-Dokument, 2,02 MB, 01.06.2026)
03 Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung TÖB (PDF-Dokument, 2,17 MB, 01.06.2026)
04 Umweltbericht (PDF-Dokument, 792,46 KB, 01.06.2026)
Gutachten:
05 Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 6,91 MB, 01.06.2026)
06 Beurteilung Blendwirkung (PDF-Dokument, 646,41 KB, 01.06.2026)
08 LP Biotoptypen Bestand (PDF-Dokument, 1,36 MB, 01.06.2026)
Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften "Mittlerer Hammberg"
Öffentliche Bekanntmachung der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ittlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen beraten, sowie den Entwurfsbeschluss und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Ziel des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Dadurch soll der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert und ein nachhaltiger, kommunaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Der Plangeltungsbereich liegt im Nordosten des Gemeindegebiets Ittlingen, östlich der Landesstraße L 592 und nordöstlich des Hammberger Hofs. Der Plangeltungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 8931 (Teilfläche), 8933 (Teilfläche), 8934, 8935, 8935/1, 8936, 8985, 8986, 8987, 8988, 8989, 8991, 8992, 8993, 8994/1, 8995/1, 8996, 8997, 8998, 8999, 9000, 9001, 9002, 9003, 9004 und 9005 auf Gemarkung Ittlingen. Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden aufgrund eines formalen Fehlers nochmals in der Zeit
vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Ittlingen unter folgendem Link veröffentlicht:
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums im Rathaus Ittlingen, Hauptstraße 101, 74930 Ittlingen (Zimmer 3) während der üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Gemeindeverwaltung Ittlingen Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es werden folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist veröffentlicht:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Mittlerer Hammberg“, Wagner + Simon Ingenieure GmbH, Mosbach; Stand 01.10.2025
- Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 01.10.2025
- Bestandsplan, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 09.2024
- Fachbeitrag Artenschutz, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 22.09.2025
- Beurteilung der Blendwirkungen gemäß LAI-Hinweise, Roland Steinbach, Freier Landschaftsarchitekt, Öhringen, Stand 26.03.2025
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, Stand 01.10.2025
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Mensch (Erholung und Gesundheit), Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie Darstellung der Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung sowie des Ausgleiches und Ersatzes
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechse, Haselmaus) mit Maßgaben zu Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
- Prüfung möglicher Blendwirkungen auf umliegende Orte und Verkehrsanlagen
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.12.2024 zu den Themen Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für die Erholung, sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
- Stellungnahme des Landratsamtes Heilbronn vom 11.12.2024 zu den Aspekten Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Bodenschutz, Grundwasser, Abwasser und Immissionsschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 06.12.2024 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden, Grundwasser und Rohstoffvorkommen
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.
Ittlingen, den 05.06.2026
Kai Kohlenberger
Bürgermeister
01 Plandarstellung Entwurf (PDF-Dokument, 227,66 KB, 03.06.2026)
02 Textliche Festsetzungen Entwurf (PDF-Dokument, 151,71 KB, 03.06.2026)
03 Begründung Entwurf (PDF-Dokument, 2,06 MB, 03.06.2026)
06 Umweltbericht (PDF-Dokument, 770,02 KB, 03.06.2026)
07 Biotoptypen Bestand (PDF-Dokument, 1,36 MB, 03.06.2026)
Gutachten
08 Beurteilung Blendwirkung (PDF-Dokument, 646,41 KB, 03.06.2026)
09 Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 6,91 MB, 03.06.2026)



