3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen – 22. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Veröffentlichung des Entwurfs zur 22. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen - Gemmingen - Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Veröffentlichung des Entwurfs zur 22. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Lage und der Umfang der Geltungsbereiche sind den nachfolgend abgedruckten Übersichtsplänen (Stand: 22.08.2023) zu entnehmen. (Hinweis: Die Darstellung der Übersichtspläne ist nicht maßstäblich).
Die 22. Änderung umfasst die folgenden drei Geltungsbereiche mit folgender Lage und Flurstücken:
Standort „Solarpark Buckeläcker“ / Stadtteil Adelshofen: Das Gebiet liegt nördlich der Kreisstraße K 2055 und des Dammhofes. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 6526/1 und hat eine Gesamtfläche von ca. 30,0 ha.
Standort “Solarpark Hohenstein“ / Kernstadt Eppingen: Das Gebiet liegt nordwestlich des Gewerbegebiets Tiefental und angrenzend an die Landesstraße L 1110. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 32494, 32495, 32496, 32497, 32498, 32499, 32500, 32501, 32502, 32503, 32504, 32505, 32506, 32507, 32508, 32509, 32510, 32511, 32512, 32513, 32514 sowie 32515 und hat eine Gesamtfläche von ca. 46,5 ha.
Standort „Solarpark Zimmerberg“ / Kernstadt Eppingen: Das Gebiet liegt nordöstlich des Gewerbegebiets Tiefental und des Urkornhofs und umfasst die Flurstücke 32651, 32652, 32653 sowie 32654. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 10,2 ha.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist dabei die Stärkung der regenerativen Energieerzeugung auf kommunaler Ebene, um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele gemäß § 10 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zu leisten. Die Solarparks sollen eine Gesamtleistung von ca. 100 MW erbringen.
Für die Schaffung von Baurecht sind neben der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungspläne erforderlich, die sich bereits im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB befinden.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB kann der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 11.02.2025) mit Begründung (Stand 11.02.2025) einschließlich Umweltbericht (Stand
11.02.2025) sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
auf den Internetseiten
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) unter der Rubrik „Stadt & Info > Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen (https://www.eppingen.de/stadt/stadtentwicklung-und-stadtplanung/beteiligung-der-oeffentlichkeit/).
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) unter der Rubrik Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren (https://www.gemmingen.eu/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren/)
- der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) unter der Rubrik Verwaltung > Satzungen > Laufende Bebauungsplan-/ Flächennutzungsplanverfahren (https://www.ittlingen.de/verwaltung/satzungen/laufende-bebauungsplan-/flaechennutzungsplanverfahren)
eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Hinweise gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 bis 3 BauGB: Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen soll elektronisch per Email erfolgen an: stadtplanung(@)eppingen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 22. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 5, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung/ Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten können Termine zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung / Abteilung Stadtplanung per Telefon unter 07262/ 920-1219 oder über die E-Mail- Adresse stadtplanung(@)eppingen.de vereinbart werden.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer (1. Obergeschoss) von Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14:00-16:00 Uhr und donnerstags von 16:00-18:00.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen - Gemmingen - Ittlingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
- Umweltbericht zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 11.02.2025
- Gebietssteckbriefe (Anlage zum Umweltbericht), Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 11.02.2025
- Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:
- Landratsamt Heilbronn vom 26.09.2024
- Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.09. und 09.10.2024
- Regionalverband Heilbronn-Franken vom 25.09.2024
- Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 11.09.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Umweltbericht inklusive Gebietssteckbriefe mit Informationen zu den Schutzgütern (Bewertung des Umweltzustands vor Baubeginn und Prognose des Zustands während des Baus und nach der Fertigstellung), Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 11.02.2025
- Biotoptypenkomplexe, Biotopstrukturen, Biotopverbund: Informationen zur bisherigen Nutzung, zum Habitatpotenzial und zum artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial;
- Boden und landwirtschaftliche Bedeutung: Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen und Altlasten,
- Wasser, Grundwasser, Überschwemmungsgebiete: Informationen zu Grundwasser, Oberflächengewässern, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten und zur Entwässerung,
- Klima, Luft, Klimafolgenanpassung: Informationen zu den Klimafunktionen sowie zur Kaltluftentstehung,
- Mensch, Gesundheit und Erholung: Informationen zu Altlasten, Kampfmittel, Auswirkungen auf die Wohnnutzung und zur siedlungsnahen Erholung, zu den Risiken für die menschliche Gesundheit,
- Landschaft, Landschafts- und Siedlungsbild: Informationen zum Landschaftsraum, Orts- und Landschaftsbild, Landschaftsbildanalyse/ Einsehbarkeit sowie zum Landschaftsplan,
- Kultur- und sonstige Sachgüter, Denkmalschutz: Informationen zu den Kulturgütern und zum Denkmalschutz,
- Informationen zur Abschätzung von Risiken durch Unfälle, Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen,
- Gesamtbeurteilung der Umwelterheblichkeit, Beurteilung aus städtebaulicher Sicht unter Einbeziehung der Freiraumaspekte / städtebauliche und grünordnerische Empfehlungen für die verbindliche Bauleitplanung.
- Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung:
- Das Landratsamt Heilbronn weist in seiner Stellungnahme vom 26.09.2024 auf die Belange Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Grundwasser/ Altlasten/Boden, Abwasser, Straßen und Verkehr, Immissionsschutz und Gewerbe hin.
- Das Regierungspräsidium Stuttgart weist in seinen Stellungnahmen vom 25.09.2024 und 09.10.2024 auf Belange der Windenergie und des Klimaschutzes, der Denkmalpflege sowie der Raumordnung hin.
- Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist in seiner Stellungnahme vom 24.09.2024 auf die Lage im Regionalen Grünzug (Solarparks Buckeläcker und Hohenstein), Trassen für Hochspannungsfreileitungen und Einspeisung in das Stromnetz (Hohenstein) hin.
- In einer Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 11.09.2024 wird auf die Themen Landschaftsbild, Flächenverbrauch, Flächen für Nahrungsmittelerzeugung, Mikroklima und Grundwasser hingewiesen.
Zur weiteren fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen Herr von Versen (Abteilung Stadtplanung) unter der Telefonnummer 07262/920-1139 oder per Email unter stadtplanung(@)eppingen.de gerne zur Verfügung.
Oberbürgermeister Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Hier können Sie die dazugehörigen Unterlagen einsehen:
01 Änderung Geltungsbereiche (PDF-Dokument, 955,67 KB, 06.03.2025)
02 Änderung Plandarstellung Entwurf (PDF-Dokument, 6,27 MB, 06.03.2025)
03 Änderung Begründung Entwurf (PDF-Dokument, 4,61 MB, 06.03.2025)
04 Änderung Umweltbericht Entwurf (PDF-Dokument, 981,37 KB, 06.03.2025)
05 Änderung Steckbriefe Entwurf (PDF-Dokument, 837,20 KB, 06.03.2025)
06 Änderung FBET STN Landratsamt (PDF-Dokument, 142,90 KB, 06.03.2025)
07 Änderung FBET STN RPS (PDF-Dokument, 702,79 KB, 06.03.2025)
08 Änderung FBET STN RPS Abt. 2 (PDF-Dokument, 313,89 KB, 06.03.2025)
09 Änderung FBET STN RVHNF (PDF-Dokument, 185,81 KB, 06.03.2025)
10 Änderung FBET STN Öffentlichkeit1 anonymisiert (PDF-Dokument, 1.018,93 KB, 06.03.2025)