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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Logo der Gemeinde Ittlingen

Lärmaktionsplan

Rathaus Ittlinegn Vogelperspektive
Landschaft um die Gemeinde Ittlingen

Öffentliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplans 4. Stufe

Entwurf zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Ittlingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Ittlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Stufe beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 47d Abs. 6, 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 11.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 durchgeführt.

In diesem Zeitraum liegt der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Ittlingen mit den Lärmkarten zum Straßenverkehr und dem Maßnahmenkonzept während den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Ittlingen, Hauptstraße 101, Zimmer 3 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die Überprüfung beinhaltet ausschließlich die vom Land im Zuge der Lärmkartierung berücksichtigte Hauptverkehrsstraße L 592.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gleichzeitig im Internet. Die auszulegenden Unterlagen werden ebenfalls in das Internet eingestellt und können für die oben genannte Dauer des Beteiligungszeitraums zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de Rubrik: Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Lärmaktionsplan) eingesehen werden.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für die Lärmaktionsplanung können von Beginn der Offenlage am 11.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 bei der Gemeinde Ittlingen abgegeben werden.

Weitere Hinweise:
Im gleichen Zeitraum erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet und in die Abwägung eingestellt. Die Abwägung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan erfolgt durch den Gemeinderat. Hieran schließt sich die Bekanntmachung des Lärmaktionsplans an.

Hinweis zum Datenschutz:
Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder bei Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

gez.

Kai Kohlenberger
Bürgermeister

Hier können Sie die weiteren Unterlagen zum Lärmaktionsplan einsehen:

Lärmaktionsplanung 4. Stufe (PDF-Dokument, 453,73 KB, 11.04.2025)

Lärmkartierung (PDF-Dokument, 8,70 MB, 11.04.2025)

Belastungsstatistik (PDF-Dokument, 168,46 KB, 11.04.2025)