Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ittlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Gemeinde Ittlingen

Bauplätze

Rathaus Ittlinegn Vogelperspektive
Landschaft um die Gemeinde Ittlingen

Baugebiet "Eulenschnabel" - Verkauf von Bauplätzen im Höchstbieterverfahren

Die Gemeinde Ittlingen bietet Interessenten Bauplätze im Neubaugebiet "Eulenschnabel" im Höchstbieterverfahren an.

Dem Umlegungsplan können Sie den Zuschnitt der Bauplätze entnehmen. Die mit der Ziffer 2 im Kreis gekennzeichneten Grundstücke sind die Bauplätze, die sich im Gemeindeeigentum befinden und zum Verkauf zur Verfügung stehen. Die mit einem roten Kreuz versehenen Bauplätze sind bereits vergeben.

Neben dem Umlegungsplan können Sie darüber hinaus unter folgendem Link den Bebauungsplan „Eulenschnabel“ mit textlichem und zeichnerischem Teil zu Ihrer Information einsehen: https://www.ittlingen.de/verwaltung/satzungen/bebauungsplaene. Dieser Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig. Für die Bauplätze ist eine Einzelhausbebauung mit maximal 2 Wohneinheiten bzw. Doppelhausbebauung in den „ED“ gekennzeichneten Bereichen vorgesehen, eine Bauverpflichtung wird auf drei Jahre festgeschrieben.

Ab Herbst 2024 kann mit dem Hausbau begonnen werden. Die Erschließung der Bauplätze ist abgeschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ittlingen hat in der Sitzung am 12.09.2024 die Richtlinien für das Höchstgebots- bzw. Bieterverfahren zur Vergabe von kommunalen Bauplätzen im Baugebiet „Eulenschnabel“ angepasst, um eine transparente Zuteilung der Bauplätze zu ermöglichen. Diese können mit dem unten stehenden Link eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass damit einhergehend alle Bauplätze im Rahmen des Höchstgebotsverfahrens vergeben werden. Genauere Informationen können Sie der Richtlinie entnehmen.

Richtlinen zum Höchstbieterverfahren: bitte hier (PDF-Dokument, 256,63 KB, 21.02.2025)klicken!

Für Ihre Bewerbung um einen Bauplatz müssen Sie die unten stehenden Formulare ausfüllen und an die Gemeinde Ittlingen schicken.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der einzureichenden Formulare:

Unterlagen für das Höchstgebotsverfahren:

Formulare für den Finanzierungsnachweis einer deutschen Bank oder eines Kreditinstitutes:

Fügen Sie dem ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte einen separaten, verschlossenen Umschlag („Umschlag im Umschlag“) bei, in welchem Sie auf dem Vordruck „Vergabeverfahren Neubaugebiet Eulenschnabel – Flst.Nr. (z.B. 11248)- Kaufpreisgebot“ Ihr Kaufpreisgebot für den Bauplatz notieren. Dieser Umschlag muss zwingend mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Submissionsunterlagen“ versehen werden.

Bitte richten Sie Ihr Gebot in Papierform in einem verschlossenen und entsprechend der Richtlinie gekennzeichneten Umschlag im Rahmen des Höchstgebots- bzw. Bieterverfahrens an Herrn Martin Schlepp. Es muss ein Finanzierungsnachweis einer deutschen Bank oder eines Kreditinstitutes den Gebotsunterlagen beigefügt werden, welche die Finanzierung des Grundstückserwerbs in Höhe von mind. 700.000 Euro beim Bau eines Einfamilienhauses bzw. von mind. 450.000 Euro pro Hausanteil beim Bau einer Doppelhaushälfte nachweist. Soweit innerhalb der Bewerbungsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

Die Zuteilung der Bauplätze nach dem Höchstgebots- bzw. Bieterverfahren wird einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 den Bauplatzpreis bzw. Mindestgebotspreisfür die Bauplätze im Baugebiet Eulenschnabel mit 300 € pro Quadratmeter beschlossen.

Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Schlepp (Telefonnummer: 07266 9191-16E-Mail schreiben) gerne zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung um Kenntnisnahme und freut sich über Interessenten für die Bauplätze im Baugebiet Eulenschnabel!