Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung - nur Geldspielgeräte) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. [mehr]
Dateityp: PDF-Dokument Verlinkt bei: