Gemeinde Aktuell: Gemeinde Ittlingen

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Gemeinde Aktuell
Autor: Frau Ackermann

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2024

Artikel vom 19.12.2024

Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

In der Sitzung wurde der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2024 gefasste Beschluss bekanntgegeben:

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Verkürzung des Verlängerungszeitraums des Mietvertrags für eine gemeindeeigene Wohnung von fünf auf zwei Jahre zu.

Tagesordnungspunkt 2: Bürgerfragestunde

Es meldete sich kein Bürger zu Wort.

Tagesordnungspunkt 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Hauptstraße 91/93“ gem. § 12 BauGB

hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB

  1. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag der Neckar Building GmbH zu und beschloss für den in der Anlage beiliegenden Plangeltungsbereich mit Stand vom 12.12.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hauptstraße 91/93“.
  2. Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereich vom 12.12.2024 ergänzt um das Flurstück Nr. 656/1 gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) die Einleitung des Satzungsverfahrens für die Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hauptstraße 91/93 “.
  3. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die erforderliche ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse nach § 2 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Tagesordnungspunkt 4: Vorstellung der Energiedaten sowie Investitionsdaten der Gemeinde Ittlingen durch die Netze BW

Der Gemeinderat nahm von den im Rahmen des Netzdialogs vorgestellten Energie- und Investitionsdaten der Gemeinde Ittlingen Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 5: Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2025

hier: Informationen über die Änderungen des Kommunalwahlrechts, Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des Wahltages und des Tages einer etwaigen          Stichwahl, über die Veranstaltung einer öffentlichen Bewerbervorstellung, die Stellenausschreibung, die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist sowie die Wahl des            Gemeindewahlausschusses

  1. Der Termin für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Ittlingen wurde auf Sonntag, 11. Mai 2025 festgelegt. Eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 1. Juni 2025 statt.
  2. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Ittlingen erfolgt am Freitag, 28. Februar 2025 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Für die Stellenausschreibung wird der als Anlage 1 beigefügte Text verwendet. Dabei soll der Hinweis, dass sich der aktuelle Stelleninhaber erneut bewirbt, aufgenommen werden.
  3. Das Ende der Einreichungsfrist der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl wurde auf Montag, 14. April 2025, 18.00 Uhr festgelegt
  4. Zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses in der jeweiligen Funktion wurden folgende Wahlberechtigte bzw. Gemeindebedienstete, welche wahlberechtigt sind, einstimmig gewählt:

          Vorsitzender: Karlfred Ebert

          Stellv. Vorsitzende: Simone Eglsäer

          Beisitzer: Ulrich Retter

          Beisitzer: Christine Lackner

          1. Stellv. Beisitzer: Mareike Naumann-Hutzler

          2. Stellv. Beisitzer: Tobias Reich

           Schriftführer (wird vom stellv. Bürgermeister bestellt (§ 11 Abs. 4 KomWG): Veronika Starzl

           Stellv. Schriftführer (wird vom stellv Bürgermeister bestellt (§ 11 Abs. 4 KomWG): Claudia Heyderich

       5. Eine Bewerbervorstellung soll durchgeführt werden, wenn entweder mehr als eine Bewerbung eingeht oder es sich bei der Bewerbung nicht um den derzeitigen Stelleninhaber handelt. Diese öffentliche Bewerbervorstellung findet am Montag, 28. April 2025 um 18.30 Uhr in der Festhalle der Gemeinde Ittlingen statt.

           Für die Durchführung der Veranstaltung wurden die in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage dargestellten Regularien festgelegt.

       6. Der Gemeinderat beschloss die weiteren, die Plakatierungsverordnung und das Redaktionsstatut der Gemeinde Ittlingen ergänzenden Regelungen zur Wahlwerbung für die Bürgermeisterwahl 2025 wie in der Anlage 3 zur Sitzungsvorlage dargestellt.

Tagesordnungspunkt 6: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ittlingen

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ittlingen. Die geänderte Hauptsatzung wird separat im Mitteilungsblatt abgedruckt sowie auf der Homepage der Gemeinde Ittlingen veröffentlicht.

Tagesordnungspunkt 7: Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Ittlingen

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Ittlingen. Die geänderte Geschäftsordnung wird separat im Mitteilungsblatt abgedruckt sowie auf der Homepage der Gemeinde Ittlingen veröffentlicht.

Tagesordnungspunkt 8: Betreutes Wohnen in der Mühlgasse

hier: Vorstellung der Planungen, Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe des Projektes an die ht Projektentwickler GmbH aus Leonberg und beauftragt diese, mit potentiellen Investoren zur Realisierung des Projektes Kontakt aufzunehmen.

Tagesordnungspunkt 9: Sozialverträglicher Wohnungsbau im Berwanger Weg

hier: Vorstellung der Planungen, Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat beriet und beschloss einstimmig die Vergabe der Fläche Flst.Nr. 6304/2 an die ht Projektentwickler GmbH aus Leonberg und beauftragte diese, mit potentiellen Investoren zur Realisierung des Projektes Kontakt aufzunehmen.

Tagesordnungspunkt 10: Beteiligungsmodell "EnBW Vernetzt"

hier: Beratung und Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Gemeinde Ittlingen

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

  1. Die Gemeinde Ittlingen ist derzeit mit 479.438 € mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Die Gemeinde Ittlingen wird ihre o.g. Anteile an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG beibehalten.
  2. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Ittlingen zu unterzeichnen.

Tagesordnungspunkt 11: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

hier: Einbringung und Vorstellung des Zahlenwerkes

Der Gemeinderat nahm vom Haushaltsplan 2025 Kenntnis und beriet das Zahlenwerk.

Tagesordnungspunkt 12: Gaslieferung für gemeindeeigene Gebäude ab 2025

hier: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des neuen Gasrahmenlieferungsvertrags

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe des neuen Gasrahmenvertrages für den Zeitraum von 2025 – 2029 an die Erdgas Südwest. 

 

Tagesordnungspunkt 13: Spenden

Der Gemeinderat nahm die vorgetragenen Spenden einstimmig an.

Tagesordnungspunkt 14: Anfragen und Sonstiges

14.1. Windenergie in Ittlingen
hier: Information über die gemeinsame Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken

Der Bürgermeister informierte das Gremium über den Beschluss der letzten Sitzung des gemeinsamen Verwaltungsausschusses Eppingen-Gemmingen-Ittlingen am 10.12.2024. Nach weiteren Absprachen ist man zu dem Ergebnis gekommen, eine gemeinsame Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens zu den Planungen des  Regionalverbands im Hinblick auf die Ansiedlung und mögliche Einkreisung der Gemeinden insbesondere im Bereich Ittlingen, Richen und Adelshofen durch Windkraftanlagen abzugeben.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

14.2. Antrag einer Privatperson auf Ausweisung eines Parkverbotes für LKW´s auf dem Parkplatz beim Tennisplatz

Der Bürgermeister informierte das Gremium über den Antrag einer Bürgerin, ein Parkverbot für LKW´s auf dem Parkplatz vor dem Tennisheim auszuweisen. Auf diesem Parkplatz steht seit einiger Zeit eine Kehrmaschine, welche die Bürgerin stört. Aus Sicht der unteren Straßenverkehrsbehörde und der Gemeindeverwaltung ist ein Parkverbot nicht von Nöten. Es gibt keine Beschwerden von Seiten des Tennisclubs diesbezüglich. Außerdem würde man durch die Einführung eines Parkverbotes die Möglichkeiten einschränken, den Parkplatz als Anlieferungsfläche für den Tennisclub oder zusätzlichen Parkplatz bei Veranstaltungen für beispielsweise Busse zu verwenden. Aus diesem Grund stimmt der Gemeinderat einstimmig gegen die Ausweisung eines Parkverbotes für LKW´s auf dem Parkplatz beim Tennisplatz.

14.3. Information über den Hintergrund des Abfräsens am Walter-Lörz-Weg

Der Bürgermeister informierte das Gremium über die Fahrbahnrand-Abfräsung am Walter-Lörz-Weg. Dies Maßnahme ist nötig gewesen, um den Regenwasserabfluss in den Straßengraben zu  ermöglichen. Die aufgrund dessen entstandene optische Beeinträchtigung solle sich durch Abnutzung legen, ansonsten müsse nachgearbeitet werden.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

14.4. Veranstaltungshinweise

Der Bürgermeister wies auf die bevorstehenden Veranstaltungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung hin.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

14.5. Anfragen und Sonstiges des Gremiums

Ein Gemeinderat bedankte sich beim Bürgermeister und allen Verwaltungsmitarbeitern sowie der Feuerwehr und dem Bauhof für die großartige Leistung im vergangenen Jahr. Er bedankte sich zudem beim Gemeinderat für die Diskussionen in den Sitzungen und das gute Miteinander.

Der Bürgermeister gibt das Lob an seine Mitarbeiter weiter und bedankte sich ebenfalls bei dem Gremium und zusätzlich bei den Zuhörern und den Vertretern der Presse.