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Informationen für Gewerbetreibende
Die Firma Amprion, verantwortlicher Stromübertragungsnetzbetreiber in der Region, möchte alle Gewerbetreibende informieren, dass gemäß § 49b EnWG die temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsstromnetzes bis zum 31.03.2024 festgesetzt wurde.
Die Novellierung des § 49b EnWG, welche am 09.02.2024 veröffentlicht wurde (BGBI. 2024 I Nr. 329), verlängert die temporäre Höherauslastung bis zum 31.03.2027.
Amprion führt diese verlängerte temporäre Höherauslastung bis zum 31.03.2027 fort.