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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Oktober 2022
Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Der Bürgermeister übergab das Wort an den Kämmerer.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 15.09.2022 sowie 22.09.2022 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1.1 Der Gemeinderat stimmte dem Kauf eines Anwesens in der Burgtorstraße nicht zu.
1.2 Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat der Beauftragung einer Firma hinsichtlich der Vermietung eines Wohncontainers inklusive Sanitärbereich mit einer Gesamtwohnfläche von ca.143 m² für sechs Monate gemäß dem eingereichten Angebot in Höhe von 33.296,92 € brutto zzgl. einer Einmalzahlung in Höhe von 6.782,16 € brutto zu.
1.3 Vertreter eines Betreibers stellten in nichtöffentlicher Sitzung am 22.09.2022 das Konzept eines Lebensmittelmarktes mit ca. 1.100 m² Fläche an der Kirchardter Straße vor. Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung einstimmig die Umsetzung des Projekts. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit dem Eigentümer des Grundstückes einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubereiten.
1.4 Der Gemeinderat beriet über das zukünftige Vorgehen zur Ausübung des Vorkaufsrechts zum Erwerb von Gärten entlang der Elsenz im Zuge des Sanierungsgebietes „Grüner-Hof-Straße“ und beschloss, von einem grundsätzlichen Vorkaufsrecht zum Erwerb von Gärten entlang der Elsenz abzusehen.
Der Gemeinderat und die Zuhörer nahmen hiervon Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 2: Bürgerfragestunde
Der Bürgermeister sagte, dass die Zuhörer nun die Gelegenheit hätten, Anfragen, Hinweise und Beiträge an das Gremium zu richten.
Er möchte wissen, ob sich einer der anwesenden Zuhörer zu Wort melden möchte. Auf die Frage des Bürgermeisters meldete sich kein Bürger zu Wort.
Tagesordnungspunkt 3: Bauvorhaben
3.1 Bauvorhaben, Hauptstraße 82, Flst. 101, Errichtung von Wohncontainern zur Unterbringung von Geflüchteten
Der Bürgermeister berichtete, dass in der Gemeinde derzeit insgesamt 50 geflüchtete Personen, davon neun aus der Ukraine, untergebracht sind. Die Gemeinde ist jedoch dazu verpflichtet, weitere aus der Ukraine geflüchtete Personen aufzunehmen. Da hierfür kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, haben sich Verwaltung und Gemeinderat mit der vorübergehenden Unterbringung in Form von Wohncontainern beschäftigt. Diese sollen auf vorhandener Schotterfläche in der Hauptstraße 82 aufgestellt werden.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag.
3.2 Bauvorhaben Forlenhöfe 2, Flst. Nr. 9994, Aufstellen eines mobilen Hühnerstalles mit Einzäunung
Der Bürgermeister berichtete, dass der Bauherr das Aufstellen eines mobilen Hühnerstalles mit Einzäunung auf dem Grundstück Forlenhöfe 2 beantragt hatte.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag.
3.3 Bauvorhaben, Sägmühlstraße, Flst. 10599/3, Errichtung einer Zelthalle
Der Bürgermeister berichtete, dass der Bauherr die Errichtung einer Zelthalle in der Sägmühlstraße beantragt hatte. Das beantragte Bauvorhaben entspricht weitestgehend den Festsetzungen dessen Bebauungsplanes. Lediglich für die Gesamthöhe der Halle wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes von 84 Zentimetern notwendig. Diese wäre auch in Abstimmung mit dem Baurechtsamt Eppingen vertretbar.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag.
Tagesordnungspunkt 4: Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Geflüchtete
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtete, dass im Rahmen dieses Leasings der Wohncontainer zur Unterbringung von Geflüchteten Kosten entstehen würden. Im Haushaltspan 2022 sind hierfür keine entsprechenden Mittel vorgesehen. Um die Benutzung und den Kostenersatz zu regeln, soll eine entsprechende Satzung beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft für die Gemeinde Ittlingen einstimmig.
Tagesordnungspunkt 5: Beschaffung eines Fahrzeuges für den Hausmeister bzw. Bauhof
hier: Erneute Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtete, dass bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 über eine Beschaffung eines VW Transporters Pritschenwagen entschieden wurde. Die Bestellung musste mangels Verfügbarkeit des Fahrzeuges durch das Autohaus widerrufen werden, weswegen nun über eine Alternative beraten und Beschluss gefasst werden müsse.
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme den Kauf des VW Transporters mit Doppelkabine.
Tagesordnungspunkt 6: Straßenunterhaltungsprogramm 2022
hier: Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung
Der Bürgermeister berichtete Gemeinderat, dass nach erfolgter Submission wirtschaftlichstes Angebot über 20% der kalkulierten Gesamtkosten von ca. 96.000 € lag. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat, die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung zum Straßenmanagement aufzuheben und den Bürgermeister zu ermächtigen, gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro ein Bietergespräch mit der günstigsten Firma zu führen und die Arbeiten im Rahmen der kalkulierten Ausschreibungssumme direkt zu vergeben.
Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung zum Straßenmanagement einstimmig.
Tagesordnungspunkt 7: Sanierung der Parkplatzfläche am Rathaus, 2. Bauabschnitt
hier: Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass drei Angebote zur Sanierung der Parkplatzfläche am Rathaus eingingen. Erfreulicherweise lag der wirtschaftlichste Bieter mit einer Angebotssumme von 198.441,05 € gut 20 % unter der kalkulierten Angebotssumme durch das Ingenieurbüro. Die Arbeiten wurden vergeben und sollen bis spätestens März 2023 abgeschlossen sein.
Die Gemeindeverwaltung bat den Gemeinderat um Kenntnisnahme.
Tagesordnungspunkt 8: 1250-jähriges Ortsjubiläum
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Grünfläche neben dem Rathausvorplatz
Der Bürgermeister verwies zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Sitzungsvorlage.
Er berichtete, dass bereits im vergangenen Jahr über die Grünfläche zwischen Rathaus und Einmündung Sägmühlstraße gesprochen wurde. Im Zuge der Planungen für das 1250-jährige Ortsjubiläum rückte diese Fläche wieder näher in den Fokus. Diese könne als Potentialfläche für das Jubiläum und für eine nachhaltige Gestaltung über das Jubiläumsjahr 2023 hinaus genutzt werden und wurde auch im Festausschuss thematisiert. Dieser sprach sich einstimmig für die Umgestaltung der Fläche aus. Die Gemeindeverwaltung ließ sich daraufhin von einem Fachbetrieb beraten und nach einem Ortstermin ein entsprechendes Angebot samt Planung unterbreiten. Mit Blick auf dem Mehrwert für das Ortsjubiläum und den geringeren Unterhaltungsaufwand in Verbindung mit dem ökologischen Mehrwert sollte die Fläche gärtnerisch umgestaltet werden. Vor dem Hintergrund der Angebotssumme sind mindestens zwei weitere Angebote seitens der Verwaltung einzuholen. Bevor dies erfolgt, soll im Gemeinderat zunächst grundsätzlich entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Fläche umgestaltet werden soll. Im Anschluss daran sollen weitere Angebote eingeholt und in der Novembersitzung darüber entschieden werden.
Der Gemeinderat beschloss die Umgestaltung der Grünfläche neben dem Rathausvorplatz mit einer Mehrheit von neun Stimmen und einer Enthaltung.
Tagesordnungspunkt 9: Katastrophenschutzplanung der Gemeinde Ittlingen – Allgemeiner Katastrophenschutzplan
hier: Beschaffung eines Dieselnotstromaggregats
Der Bürgermeister berichtete, dass die Gemeindeverwaltung bereits 2018 einen allgemeinen Katastrophenschutzplan und einen Notfallplan Stromausfall aufgestellt hat. Im Anbetracht der aktuell schwierigen Lage mit Blick auf die Energiekrise und mögliche Szenarien einer Gasmangellage im kommenden Winterhalbjahr hat die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit der Feuerwehrführung den aktuellen Stand der Katastrophenschutzplanung und die technische Ausstattung der kommunalen Liegenschaften analysiert. Als Schaltzentrale dient das Feuerwehrgerätehaus. Das derzeit vorhandene Notstromaggregat ist ausreichend dimensioniert, um dieses im Falle eines länger andauernden Stromausfalls zu versorgen. Über dieselbe Versorgung wären auch die Server des Rathauses weiterhin arbeitsfähig. Zur Versorgung weiterer Notfallpunkte, insbesondere der im Katastrophenschutzfall vorgesehenen Festhalle, reicht die Dimensionierung des Aggregats jedoch nicht aus.
Die Gemeinde möchte auf entsprechende Szenarien bestmöglich vorbereitet sein, wofür neben einer aktuellen Notfallplanung und engen Abstimmung zwischen Gemeinde und Feuerwehr auch die nötige Infrastruktur zählt. Als Grundvoraussetzung für die Nutzung der Festhalle als Notfallsammelpunkt ist die Sicherstellung der Stromversorgung, Hierzu wird ein größeres Notstromaggregat benötigt.
Die Gemeindeverwaltung empfahl daher dem Gemeinderat die Beschaffung des Notstromaggregats gemäß dem eingereichten Angebot zu einem Gesamtpreis von 24.109,40 €.
Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung eines Dieselnotstromaggregats einstimmig.
Tagesordnungspunkt 10: Strategische Ausrichtung der Musikschule Eppingen e.V. – Konzeption MuSe 2025
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 2. und 3. Etappe
Der Bürgermeister berichtete, dass der Gemeinderat am 30.09.2021 bereits einstimmig beschlossen hat, den Zuschuss der Kommune für die Musikschule Eppingen e.V. in einer ersten Etappe von 80 € um 91,85 € auf 175,11 € je Schüler zu erhöhen und übergab das Wort an den Schulleiter und die Vereinsvorständin.
Diese informierte darüber, dass die Zusammenarbeit zwischen Musikschule und Gemeinde Ittlingen vorbildlich lief und alle Ziele, die sich Musikschule gesteckt hatte, erreicht oder auf dem Weg hierzu sind.
Der Schulleiter berichtete, dass die 1. Etappe erfolgreich umgesetzt werden konnte, jedoch wolle man mit der 2. Etappe fortfahren und weitere Festanstellung erreichen und ins Visier nehmen.
Die Ziele der 2. Etappe für das Jahr 2023 sind: Honorarerhöhung von 26 € auf 28 € und eine damit einhergehende größere Konkurrenzfähigkeit zu den umliegenden Musikschulen zu erreichen. Und drei weitere Festanstellungen zu 100 % im Bläserbereich/Schlagzeug sowie in ,,Schülersicheren Fächern‘‘ (Gitarre, Klavier u.a.). Hierdurch soll die Verlässlichkeit gegenüber den Musikvereinen und den Eltern weiter gesteigert werden und durch Weisungsbildung neue Kooperationen entstehen. Ziel der 3. Etappe ist es von 266,96 € um 32,78 € auf 299,74 € je Schüler zu erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss über die strategische Ausrichtung der Musikschule Eppingen e.V. der 2. und 3. Etappe einstimmig.