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Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine
Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei Berlin neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Für den Umtausch in EU-Kartenführerscheine hat der Gesetzgeber einen Stufenplan eingeführt, nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach Geburtsjahr des Inhabers und dem Ausstellungsdatum des Führerscheins gelten unterschiedliche Stichtage.
So gilt für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, das Geburtsjahrprinzip:
Geboren vor 1953: bis 19.01.2033
1953 bis 1958: bis 19.07.2022
1959 bis 1964: bis 19.01.2023
1965 bis 1970: bis 19.01.2024
1971 oder später: bis 19.01.2025
Wenn sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
So gilt für die Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, das Ausstellungsjahr:
1999 bis 2001: bis 19.01.2026
2002 bis 2004: bis 19.01.2027
2005 bis 2007: bis 19.01.2028
2008: bis 19.01.2029
2009: bis 19.01.2030
2010: bis 19.01.2031
2011: bis 19.01.2031
2012 bis 18.01.2013: bis 19.01.2033
Zur Beantragung muss man persönlich im Bürgerservice Ittlingen vorbeikommen. Für den Umtausch sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Passbild mitzubringen. Die Gebühr für die Entgegennahme des Antrags auf Umtausch in einen Kartenführerscheinbeträgt bei uns 5,00 €.
Gemeindeverwaltung Ittlingen